Feinstaub-Brennpunkt am Neckartor: Die Schadstoff-Grenzwerte werden hier regelmäßig überschritten. Foto: dpa

Tempo 40 verworfen: Der Kläger vom Neckartor und sein Anwalt kritisieren das Regierungspräsidium.

Stuttgart - stuttgart - Auf das Regierungspräsidium (RP) kommt möglicherweise ein neues Gerichtsverfahren zu, bei dem es um die Feinstaubbelastung in der Stuttgarter Innenstadt geht. Das kündigte der Rechtsanwalt und frühere Grünen-Stadtrat Roland Kugler an. Kugler vertritt einen Anwohner des Feinstaub-Brennpunkts am Neckartor. Die Schadstoff-Grenzwerte werden hier regelmäßig weit überschritten.

Der Anlass für die Ankündigung: Ein Vergleich, der am 14. September 2011 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geschlossen worden war, sei nicht erfüllt worden. Das Regierungspräsidium habe inzwischen nicht nur die Überlegung verworfen, auf den Bundesstraßen in größerem Stil eine Tempo-40-Regelung einzuführen. Auch die Zusage, bis zum 31. März über die „Festsetzung weiterer kurzfristiger verkehrsbeschränkender Maßnahmen“ zu entscheiden, werde mit dem jetzt angepeilten Kurs nicht wirksam erfüllt.

Feinstaub werde verlagert

Das RP wolle nur auf der Hohenheimer Straße (B 27) stadtauswärts auf einem kurzen Abschnitt Tempo 40 testen. Zudem plane es rund 150 Meter vor der Kreuzung Heilmannstraße/Cannstatter Straße/Neckartor eine Pförtnerampel aufzustellen. Je nach Verkehrslage wolle die Behörde dort per Videotafel Tempo 40 anordnen, wenn das nötig sei, um Staus am Wohnhaus des Klägers zu vermeiden. Dies, so Kugler, reduziere den Feinstaub nicht, sondern verlagere ihn nur leicht. Das RP ergreife nur Placebo-Maßnahmen – und nur dann, wenn geklagt werde.

Ein Hoffnungsschimmer sei der Plan der Stadt, auf der B 14 eine grüne Welle zu schaffen. Aber auch dadurch werde der Feinstaub kaum zu verringern sein, wenn das RP die größere Tempo-40-Regelung nicht zulasse. Möglicherweise brauche man einen weiteren Prozess.