Der Stuttgarter Landtag. Foto: dpa

Wie transparent muss das Leben eines Politikers sein? SPD und FDP im Landtag unterstützen die Veröffentlichung von Nebeneinkünften, die CDU verteidigt die Regelung.

Stuttgart - Wenn es nach den Grünen im Landtag geht, sollen die Abgeordneten künftig dazu verpflichtet werden, ihre Nebeneinkünfte komplett offenzulegen. „Wir wollen, dass der gläserne Abgeordnete zum Vorschein kommt“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Hans-Ulrich Sckerl am Dienstag in Stuttgart. Er bestritt, der Vorstoß stehe im Zusammenhang mit der Debatte um die Offenlegung der Nebeneinkünfte des designierten SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück. Sckerl kündigte an, im November wollten die Grünen ihre Vorschläge für eine Neuordnung vorlegen.

Die Geschäftsordnung des Landtages schreibt bisher fest, dass die Abgeordneten ihre gegenwärtig ausgeübten Berufe – egal ob als Beamter, Angestellter oder Selbstständiger – offenlegen müssen. Dies geschieht im Handbuch des Landtags. Außerdem muss für jeden Wähler einsehbar sein, in welchen Vorständen, Aufsichtsräten oder ähnlichen Gremien die Abgeordneten sitzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie dafür bezahlt werden. Gleiches gilt für Funktionen in Verbänden. Wenn die Abgeordneten wie Steinbrück bezahlte Vorträge halten, müssen sie dies nur dem Parlamentspräsidenten mitteilen. Auch dafür gibt es laut Landtag klare Richtlinien: Der Abgeordnete muss nur dann eine Mitteilung an Landtagspräsident Guido Wolf (CDU) machen, wenn er mehr als 511 Euro pro Vortrag oder 5113 Euro pro Jahr damit verdient. Das gilt auch für Gutachten und ähnliche Tätigkeiten.

„Jede Fraktion ist gut beraten, sich dem Thema nicht zu verschließen“

Aus Sicht der Grünen ist die jetzige Lage unbefriedigend. Seine Fraktion werde mit gutem Beispiel vorangehen und auf der Homepage alle Einkünfte der grünen Abgeordneten offenlegen. „Viele Einkünfte etwa aus Aufsichtsräten werden ja abgeführt oder gespendet – auch das werden wir auflisten.“ Sckerl rief die anderen Fraktionen des Landtags auf, sich dem Vorstoß anzuschließen. „Jede Fraktion ist gut beraten, sich dem Thema nicht zu verschließen.“ Für eine Neufassung ist eine Zweidrittelmehrheit des Landtags nötig.

Unterstützung signalisierte Andreas Stoch, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD. Zustimmung kommt auch von den Liberalen. „Die Landtags-FDP verschließt sich im Sinn einer besseren Transparenz nicht einer Regelung, bei der Abgeordnete Nebeneinkünfte aus Vortragstätigkeiten, Aufsichtsratsmandaten und Beraterverträgen offenlegen müssen“, sagte FDP-Landtagsfraktionschef Hans-Ulrich Rülke am Dienstag unserer Zeitung. Selbstständig tätige Abgeordnete müssten aber zumindest bedingt von einer Neuregelung ausgenommen werden: „Es kann nicht sein, dass diese Abgeordneten ihre Einkünfte aus ihrer selbstständigen Tätigkeit offenlegen müssen. Sie hätten sonst gegenüber der Konkurrenz auf dem freien Markt einen Wettbewerbsnachteil.“

Bei der CDU herrscht hingegen Zurückhaltung gegen den komplett gläsernen Abgeordneten. „Die derzeitigen Regelungen sind völlig ausreichend“, ließ Fraktionschef Peter Hauk mitteilen. Die Geschäftsordnung „leistet Transparenz und deckt eventuelle Befangenheiten auf“.