Artikel weiterempfehlen Artikel drucken Artikel kommentieren
Artikel bewerten [0.68/5]

Nanotechnologie Nano im Kühlschrank ist verboten

Sandra Markert, vom 19.04.2010 19:45 Uhr
 Foto: dpa/Siemens
Foto: dpa/Siemens

 

Um das gesundheitliche Risiko beurteilen zu können, muss man laut BfR zwischen ins Produkt eingebundenen und ungebundenen Nanoteilchen unterscheiden. Bei freien Partikeln, die beispielsweise über ein Deo eingeatmet werden, sehen die Wissenschaftler die größten Gefahren. "Solange es keine abschließende Bewertung der Risiken gibt, raten wir, bei Alltagsprodukten auf Nanosilber zu verzichten", sagt Thier-Kundke.

Für Verbraucher ist das leichter gesagt als getan. Denn bei vielen Anwendungen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, den Einsatz von Nanosilber auf dem Produkt anzugeben. "Bei Nahrungsergänzungsmitteln wie Zahnpasta beispielsweise reicht es, wenn antibakteriell draufsteht, nicht aber, wodurch diese Wirkung erzeugt wird", sagt Vengels.

Bei Bedarfsgegenständen aus Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen - damit sind zum Beispiel Kühlschränke oder Frischhaltebeutel gemeint -, ist die Verwendung von Nanosilber seit Anfang dieses Jahres verboten, der Abverkauf von Restbeständen aber noch erlaubt. Lebensmitteln selbst wiederum dürfen kein Nanosilber enthalten, wohl aber andere Nanopartikel. Bei Kosmetika sind noch alle Nanopartikel erlaubt, ohne dass sie explizit bei den Inhaltsstoffen ausgewiesen werden müssen. "Gerade wurde aber eine Verordnung verabschiedet, dass ab 2012 der Zusatz Nano im Verzeichnis der Inhaltsstoffe auftauchen muss", sagt Vengels.

In Deutschland gibt es keine Liste, welche Produkte Nanosilber oder andere Nanopartikel enthalten. Vengels rät Verbrauchern, die Produktdatenbank des Woodrow Wilson International Center for Scholars in Washington zu nutzen. Sie biete den bislang umfassendsten Überblick über Produkte mit Nanomaterialien im verbrauchernahen Bereich. Die meisten der dort aufgeführten Produkte sind auch bei uns erhältlich.

www.nanotechproject.org/inventories/consumer/

Kommentare (1)
» Kommentarregeln
  • Kommentare anzeigen
  • Kommentare schreiben
Anzeigen
APR
21
09:01 Uhr, geschrieben von A. Barth
Verbot?
Im Artikel wird ein Verbot für Stoffe erwähnt, die in Kontakt mit Lebensmittel kommen, z.B. Kühlschränke. Jedoch kann ich kein solches Verbot erkennen - und finde nur Hinweise auf ein bisher vergeblich gefordertes Verbot z.B. des BUND. Im Handel befinden sich noch jede Menge neue Kühlschränke, nicht nur Restbestände, mittlerweile gehört diese Beschichtung selbst in der billingen "geiz-ist-geil"-Klasse zur Standardausstattung. Der Handel weiß nichts von Verboten oder Rücknahmen. Auf welches Verbot stützt sich der Artikel?
Kommentar postiv bewerten
Kommentar negativ bewerten
4
Kommentar bewerten
Private Kapsel auf dem Weg zur ISS
Video Nach einem wahren Bilderbuchstart ist der erste private Raumtransporter auf dem Weg zur ISS.
Der Drache lernt fliegen
Erstes privates Raumschiff startet mit 500kg Proviant zur ISS. Zwölf Transportflüge geplant.

 

Anzeige
Nachrichtenticker
10:29   Johnny Depp von Indianerstamm aufgenommen
10:20   Spekulationen um Heynckes-Verbleib - "Bis 2013 Vertrag"
10:12   Sammlung Gunter Sachs bringt Millionen
10:00   Brüderle schließt Eurobonds zu späterem Zeitpunkt nicht aus
09:54   Ägypten im Wahlfieber: Warteschlangen vor den Wahllokalen
1   2   3   4   5   6   7   weiter
» aktualisieren
Video
Interaktiv
  • Umfrage
VfB Stuttgart - FC Bayern Muenchen

Der Vertrag von Arthur Boka beim VfB läuft aus und Bobic/Labbadia überlegen nun doch, den Linksverteidiger zu behalten. Soll Boka weiter für den VfB spielen?

 
Ja sicher, Boka hat sich einen neuen Vertrag beim VfB verdient
Nein. Boka hatte so viele Chancen, ist aber einfach nicht gut genug
 
(Ergebnis anzeigen)
 
  • Facebook
  • Foren
  • Twitter
 
Lesen Sie sich die Druckausgaben digital im Originallayout mit allen Bildern durch.
ePaper
 
Für Abonnenten
Für Kaufinteressenten
» Abonnement
» StN Digital
» Einzelexemplar
» Infos
» Preise