Um das gesundheitliche Risiko beurteilen zu können, muss man laut BfR zwischen ins Produkt eingebundenen und ungebundenen Nanoteilchen unterscheiden. Bei freien Partikeln, die beispielsweise über ein Deo eingeatmet werden, sehen die Wissenschaftler die größten Gefahren. "Solange es keine abschließende Bewertung der Risiken gibt, raten wir, bei Alltagsprodukten auf Nanosilber zu verzichten", sagt Thier-Kundke.
Für Verbraucher ist das leichter gesagt als getan. Denn bei vielen Anwendungen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, den Einsatz von Nanosilber auf dem Produkt anzugeben. "Bei Nahrungsergänzungsmitteln wie Zahnpasta beispielsweise reicht es, wenn antibakteriell draufsteht, nicht aber, wodurch diese Wirkung erzeugt wird", sagt Vengels.
Bei Bedarfsgegenständen aus Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen - damit sind zum Beispiel Kühlschränke oder Frischhaltebeutel gemeint -, ist die Verwendung von Nanosilber seit Anfang dieses Jahres verboten, der Abverkauf von Restbeständen aber noch erlaubt. Lebensmitteln selbst wiederum dürfen kein Nanosilber enthalten, wohl aber andere Nanopartikel. Bei Kosmetika sind noch alle Nanopartikel erlaubt, ohne dass sie explizit bei den Inhaltsstoffen ausgewiesen werden müssen. "Gerade wurde aber eine Verordnung verabschiedet, dass ab 2012 der Zusatz Nano im Verzeichnis der Inhaltsstoffe auftauchen muss", sagt Vengels.
In Deutschland gibt es keine Liste, welche Produkte Nanosilber oder andere Nanopartikel enthalten. Vengels rät Verbrauchern, die Produktdatenbank des Woodrow Wilson International Center for Scholars in Washington zu nutzen. Sie biete den bislang umfassendsten Überblick über Produkte mit Nanomaterialien im verbrauchernahen Bereich. Die meisten der dort aufgeführten Produkte sind auch bei uns erhältlich.
Nach einem wahren Bilderbuchstart ist der erste private Raumtransporter auf dem Weg zur ISS.