2012 schloss der Lebensmittelhandel an der Osterbronnstraße 50. Seitdem steht das Gebäude leer. Foto: Archiv Alexandra Kratz

Der Gemeinderat will den Bebauungsplan für die Osterbronnstraße 50 bald beschließen. Die Bietigheimer Wohnbau möchte dort ein Gebäude für Einzelhandel und Wohnen errichten.

Dürrlewang - Seit der ehemalige Lebensmittelladen an der Osterbronnstraße 50 im Jahr 2012 geschlossen hat, müssen die Dürrlewanger für ihre Lebensmitteleinkäufe lange Wege auf sich nehmen. „Inzwischen sind Jahre vergangen seit der Supermarkt geschlossen wurde. Das Gebäude gammelt vor sich hin, und es tut sich nichts“, schreibt eine Bürgerin in einer Mail an unsere Redaktion. „Und wir älteren Leute müssen noch immer zum Einkaufen nach Vaihingen oder den langen Weg zu Aldi laufen“, sagt die Dürrlewangerin. Sie möchte wissen, wann sich endlich etwas tut auf dem Grundstück an der Osterbronnstraße.

„Wir gehen davon aus, dass der Bebauungsplan noch vor der Sommerpause vom Gemeinderat beschlossen wird“, sagt dazu Ines Aufrecht, die Leiterin der Wirtschaftsförderung. Die Bietigheimer Wohnbau hat das Gelände gekauft und möchte darauf ein Gebäude für Wohnen und Gewerbe errichten. „Im Erdgeschoss soll ein Lebensmittelgeschäft entstehen, in den darüberliegenden Geschossen Wohnungen“, sagt Carsten Schüler, der Geschäftsführer der Bietigheimer Wohnbau. Wer den Laden betreiben wird, steht noch nicht fest. „Wir müssen schauen, wer dort am besten hinpasst und wer auch dorthin möchte.“ Denn, so sagt Schüler, für einen Betreiber wie etwa Edeka sei die Fläche vermutlich zu klein und deswegen nicht rentabel. Ob es ein Lidl wird, wie bereits im Gespräch war, ist noch offen. Der Discounter hatte bereits 2011 eine Bauvoranfrage gestellt, die damals allerdings auf Wunsch der Lokalpolitik und der Bürgerschaft von der Stadt abgelehnt wurde.

Interessantes Grundstück

„Die Lage an der Osterbronnstraße ist für uns interessant, weil das Grundstück mitten im Ort liegt und die Möglichkeit für Einzelhandel plus Wohnen bietet“, sagt Schüler. Beim Ausbau der Fläche werde man sich nach den städtebaulichen Vorgaben richten. Die werden im Bebauungsplan festgelegt. Der ist bereits aufgestellt, er muss nur noch rechtskräftig werden. Nach bisherigem Stand der Planungen möchte die Bietigheimer Wohnbau ein fünfgeschossiges Gebäude errichten. Kritik an der Höhe des Gebäudes gibt es von Seiten der Bevölkerung ebenso wie vom Vaihinger Bezirksbeirat. Der hat wie berichtet den Bebauungsplan im Juli 2015 abgelehnt. Der Einwand fand allerdings kein Gehör im Gemeinderat. Der Umwelt- und Technikausschuss hat die Fünfgeschossigkeit damals erlaubt.

Mit dem Beschluss des Gemeinderats wird der Bebauungsplan rechtskräftig. „Erst dann gehen wir mit den weiteren Planungen ins Detail“, heißt es von der Bietigheimer Wohnbau. Steht der Satzungsbeschluss, kann mit dem Abbruch des bisherigen Gebäudes begonnen werden, erklärt Ines Aufrecht. Theoretisch kann sich also noch in diesem Jahr etwas tun auf dem Gelände an der Osterbronnstraße.