Tankstellen, Kiosken und Supermärkten im Südwesten ist es seit 2010 verboten, nachts Alkohol zu verkaufen. Foto: dpa

Grün-Schwarz will das nächtliche Alkoholverkaufsverbot aufheben und es Kommunen dafür ermöglichen, Alkohol an Brennpunkten zu verbieten. Doch das Vorhaben verzögert sich abermals.

Stuttgart - Bier, Wein und Schnaps gehen diesen Sommer zwischen 22 Uhr und 5 Uhr auch weiter nicht über die Ladentheken von baden-württembergischen Supermärkten, Tankstellen und Kiosken. Das Land wird das nächtliche Alkoholverkaufsverbot definitiv erst Anfang 2018 kippen. Es sei „nicht realistisch“, eine entsprechende Gesetzesänderung noch in diesem Jahr hinzubekommen, sagte Carsten Dehner, Sprecher des Innenministeriums, unserer Zeitung: „Wir wollen es gründlich machen und den Kommunen im Gegenzug gleich die rechtliche Möglichkeit geben, Konsumverbote für sogenannte Brennpunkte zu verhängen.“

Durch eine solche Regelung sollen Städte und Gemeinden Trinkgelage an bestimmten öffentlichen Plätzen unterbinden können. Bis zum Frühsommer 2018 soll das neue Gesetz in Kraft getreten sein. Unsere Zeitung hatte bereits vergangenen Herbst berichtet, dass die Umsetzung der im grün-schwarzen Koalitionsvertrag verankerten Pläne im Innenressort nicht höchste Priorität hat.

Handel und Kommunen geht es nicht schnell genug

Dass es nun sogar bis zum nächsten Jahr dauert, stößt bei Betroffenen auf Kritik. „Wir haben kein Verständnis dafür, dass die Landesregierung das jetzt hinauszögert“, sagte das geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetags, Gudrun Heute-Bluhm. Auch dem Handelsverband Baden-Württemberg geht es nicht schnell genug. „Man muss sich sehr wundern, wie lange die Politik braucht, um Koalitionsvereinbarungen umzusetzen, die unzulässige Eingriffe in die Wirtschaft beseitigen sollen“, sagte Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann.

Als einziges Bundesland hatte Baden-Württemberg im März 2010 ein Gesetz erlassen, das Supermärkten, Tankstellen und Kiosken untersagt, nachts Alkohol zu verkaufen. Die damals noch schwarz-gelbe Landesregierung begründete diesen Schritt mit dem Jugendschutz.