Bei einem verheerenden Hochhausbrand in London sind Mitte Juni 79 Menschen ums Leben gekommen. Foto: AP

Muss nach der Brandkatastrophe in London auch in Baden-Württemberg nachgebessert werden? Das Wirtschaftsministerium sagt, die Landesbauordnung reiche aus.

Stuttgart - Nach der Brandkatastrophe in einem Hochhaus in London mit mindestens 79 Toten sieht das Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg keinen Nachbesserungsbedarf in der Landesbauordnung. Hochhäuser gelten hier als Sonderbauten mit speziellen Anforderungen an den Brandschutz, hieß es am Montag. Teile tragender Außenwände - wie etwa die Wärmedämmungen - müssten aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.

Das sei in Großbritannien offenbar nicht der Fall. Dort war an etlichen Hochhäusern eine ganze Reihe von Sicherheitsmängeln festgestellt worden: brennbare Fassaden, Fehler bei der Isolierung von Gasleitungen, Fehlen von Brandschutztüren. In Deutschland hingegen seien etwa sogenannte Sprinkler in allen Geschossen vorgeschrieben, ebenso wie andere Schutzmaßnahmen, die Szenarien wie in London verhindern würden. Verstöße seien nicht bekannt.