Das Oberlandesgericht hat die Berufung eines Hauseigentümers zurückgewiesen. Nun muss er

Das Oberlandesgericht hat die Berufung eines Hauseigentümers zurückgewiesen. Nun muss er dafür sorgen, dass in dem Haus im Leonhardsviertel keine Prostitution stattfindet. Andernfalls droht die Stadt mit Zwangsvollstreckung.