Der Foto: dpa

Die Koalition zieht Konsequenzen aus dem Fall Edathy und verschärft das Sexualstrafrecht. Der Besitz oder das Verschaffen kinderpornografischer Schriften können mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

Berlin - Die Koalition zieht Konsequenzen aus dem Fall Edathy und verschärft das Sexualstrafrecht. Der Gesetzentwurf, der heute im Bundeskabinett verabschiedet wird, sieht die Anhebung der Strafandrohung für den Besitz oder das Verschaffen kinderpornografischer Schriften auf bis zu drei Jahre Freiheitsentzug vor. Die unbefugte Herstellung, Übertragung oder das Zugänglichmachen von Aufnahmen unbekleideter Personen ist mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bewährt. Dies soll vor allem das Verbreiten von Bildern nackter Kinder in nicht eindeutig pornografischen Posen verhindern. Für sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen wird der Start der Verjährung zudem auf das 30. Lebensjahr des Opfers heraufgesetzt.