Derzeit verhandeln die Stadt Winnenden, der Vater des Täters und seine Versicherung über eine Entschädigungssumme. Foto: dpa/Archivbild

Nach dem Amoklauf von Winnenden schreiten die Verhandlungen um Schadenersatz voran. Der Vater des Täters, seine Versicherung und die Hinterbliebenen sind sich wohl weitgehend einig.

Nach dem Amoklauf von Winnenden schreiten die Verhandlungen um Schadenersatz voran. Der Vater des Täters, seine Versicherung und die Hinterbliebenen sind sich wohl weitgehend einig.

Stuttgart - Viereinhalb Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden ist im Streit um Schadenersatz für Hinterbliebene eine Einigung in Sicht. „Die Anwälte der Opfer und Angehörigen haben bereits eine tragfähige, gerechte Lösung zur Verteilung der Deckungssumme erarbeitet“, teilte die Versicherung des Vaters von Tim K. mit.

Der Jugendliche hatte am 11. März 2009 in Winnenden (Rems-Murr-Kreis) sowie in Wendlingen (Kreis Esslingen) ein Blutbad angerichtet und sich erschossen. „Wir führen in wenigen Fällen noch Verhandlungen, die Auszahlungen werden nach deren Abschluss erfolgen“, so die Sprecherin der Allianz.

Es gebe 50 Anspruchsteller. Derzeit verhandeln die Stadt Winnenden, der Vater des Täters und seine Versicherung über eine Entschädigungssumme. „Wir sind nach wie vor in Gesprächen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung“, sagte ein Winnender Stadtsprecher. Auch die Kommune will von den Eltern des Amokläufers Geld. Es geht um 9,4 Millionen Euro für Folgekosten der Gewalttat.

Der Gemeinderat tritt von Ansprüchen zurück

Der Gemeinderat hatte kürzlich beschlossen, hinter den Ansprüchen der Geschädigten zurückzutreten. Auch hier werde geprüft, ob es zu einer außergerichtlichen Einigung - wie mit den Angehörigen - kommen könne, teilte die Versicherung mit. Ein erstes Zivilverfahren um Schadenersatz liegt wegen der Vergleichsverhandlungen auf Eis. Ein angesetzter Entscheidungstermin vor dem Landgericht Stuttgart war gestrichen worden. In dem Fall wollte die Witwe eines Opfers vom Vater des damals 17 Jahre alten Amokläufers Unterhaltszahlungen und Bestattungskosten in Höhe von rund 80.000 Euro. Vor dem Stuttgarter Gericht sind noch fünf Klagen von Privatleuten in Höhe von mehreren 100.000 Euro anhängig. Die Verjährungsfrist wurde bis Ende Januar 2014 verlängert.

Tim K. hatte mit der Waffe seines Vaters 15 Menschen und sich selbst erschossen. In einem Strafprozess war der Vater des Amokläufers wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte die Tatwaffe unverschlossen im Kleiderschrank aufbewahrt.