Ein Mann soll als irakischer Soldat Kriegsverbrechen begangen haben. Er wurde in Friedrichshafen festgenommen. Foto: dpa

Die Polizei hat einen 23-jährigen Iraker festgenommen, der in seinem Heimatland Kriegsverbrechen begangen haben soll.

Stuttgart/Böblingen. - Die Polizei hat am Mittwoch auf Veranlassung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart einen 23 Jahre alten irakischen Staatsangehörigen in Friedrichshafen festgenommen. Dem jungen Mann werden Kriegsverbrechen und Bedrohung vorgeworfen. Er soll auf einem Foto zu sehen sein, wie er in seinem Heimatland mit abgeschlagenen Köpfen posiert.

Der Mann, der als Flüchtling nach Deutschland gekommen sein soll, war aus einem ganz anderen Grund ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten. Er soll am 24. November vergangenen Jahres in einer Flüchtlingsunterkunft im Landkreis Böblingen einen Mitbewohner mit dem Tod bedroht haben. Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen den 23-Jährigen.

Der Mann soll irakischer Soldat gewesen sein

Im März dieses Jahres ließ die Staatsanwaltschaft die Unterkunft des Mannes durchsuchen. Die Fahnder stellten drei Mobiltelefone des Beschuldigten sicher. Bei der Auswertung stießen sie schließlich auf ein grausiges Foto. Darauf, so die Generalstaatsanwaltschaft, sei der Mann zu sehen, wie er mit sechs vom Körperrumpf abgetrennten, auf der Erde liegenden Köpfen gegnerischer Kämpfer der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) posiere.

Das Foto soll zwischen Ende Dezember 2013 und dem 9. September 2015 aufgenommen worden sein. Damals sei der Beschuldigte Angehöriger der irakischen Streitkräfte gewesen.

Bedingt durch diesen Fund wurde der Fall dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof vorgelegt, der das Verfahren Ende April dieses Jahres an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart weitergab. Am Donnerstag wird der Mann dem Haftrichter vorgeführt.

Der Mann sei dringend verdächtig, mehrere nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Personen in schwerwiegender Weise entwürdigend oder erniedrigend behandelt zu haben, sprich ein Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch begangen zu haben. Dazu kommt der Vorwurf der Bedrohung in der Flüchtlingsunterkunft im Kreis Böblingen.