Bundesanwalt Herbert Diemer hatte am Dienstag die Höchststrafe für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe gefordert. Foto: AP POOL

Die Plädoyers der Nebenkläger im Münchner NSU-Prozess werden mit Spannung erwartet – doch nun verzögern sie sich. Schuld daran ist ein neuer Befangenheitsantrag.

München - Ein neuer Befangenheitsantrag verzögert die mit Spannung erwarteten Plädoyers der Nebenkläger im Münchner NSU-Prozess. Die Verteidiger des mutmaßlichen Terrorhelfers André E. stellten außerhalb der Hauptverhandlung ein entsprechendes Ablehnungsgesuch, wie ein Justizbeamter am Donnerstag mitteilte. Der Prozesstag wurde deshalb abgesagt, weil zunächst ein anderer Senat über den Befangenheitsantrag entscheiden muss. Auch der für kommenden Dienstag geplante Verhandlungstag entfällt. Der Prozess soll nun erst am Mittwoch kommender Woche (20. September) fortgesetzt werden.

Bundesanwalt Herbert Diemer hatte am Dienstag die Höchststrafe für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe gefordert: lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließende Sicherungsverwahrung. Die Anklage wirft ihr Mittäterschaft an allen NSU-Verbrechen vor, darunter zehn vorwiegend rassistisch motivierte Morde. Für den mutmaßlichen Terrorhelfer Ralf Wohlleben und überraschend auch für E. forderte Diemer jeweils zwölf Jahre Haft. Am Mittwochabend erließ das Gericht auf Antrag der Bundesanwaltschaft dann Haftbefehl gegen E. - der 38-Jährige saß in den vergangenen Jahren, anders als Zschäpe und Wohlleben, nicht in Untersuchungshaft.