Hussein K. war als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling eingestuft worden. Foto: dpa

Im Prozess um den Sexualmord an einer Studentin in Freiburg rückt die Rolle der Behörden in den Blick. Sie hatten die Aufsicht über den jungen Flüchtling, der angeklagt ist.

Freiburg - Im Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. vor dem Landgericht Freiburg haben Mitarbeiter der beiden zuständigen Jugendämter Vorwürfe eines möglichen Versagens zurückgewiesen. An den Angaben des Flüchtlings zu seinem Alter und der Herkunft habe es keinerlei Zweifel gegeben, sagten sie am Dienstag als Zeugen vor Gericht. Sie seien von den Behörden daher nicht überprüft worden.

Hussein K. war als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling eingestuft worden. Er hatte angegeben, aus Afghanistan zu stammen und 17 Jahre alt zu sein. Bei seiner Einreise nach Deutschland im November 2015 legte er den Angaben zufolge keine amtlichen Dokumente vor.

Hussein K. werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat gestanden, im Oktober vergangenen Jahres eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und getötet zu haben. Der Fall löste bundesweite Debatten über die deutsche Flüchtlingspolitik und ein mögliches Versagen der Behörden aus.

Zwei Jugendämter waren zuständig

Hussein K. lebte in Freiburg bei einer Pflegefamilie und stand unter der Aufsicht des Jugendamtes Breisgau-Hochschwarzwald, erklärten die beiden Mitarbeiter. Zuvor war das Jugendamt Freiburg für ihn zuständig. Ein direkter Kontakt zwischen ihm und den Behörden habe aber kaum bestanden. Innerhalb eines halben Jahres habe das Jugendamt lediglich ein Gespräch mit ihm geführt. Mehr sei in den Wirren der Flüchtlingskrise und aufgrund der verschiedenen Zuständigkeiten nicht möglich gewesen, hieß es zur Begründung. Fehler habe es in den beiden Jugendämtern, die mit dem Flüchtling betraut waren, nicht gegeben.

In dem Prozess geht es unter anderem um die Frage, wie alt der vor der Jugendkammer stehende Mann tatsächlich ist. Dies wird auch Auswirkungen für die Höhe der Strafe haben. Er selbst hat zum Prozessauftakt gestanden, beim Alter gelogen zu haben und älter zu sein. Die Staatsanwaltschaft hält Hussein K. für mindestens 22 Jahre alt. Zwei Gutachten sollen dies im Laufe des Prozesses untermauern. Sie werden dem Plan zufolge im November erörtert. Ein Urteil soll im Dezember gesprochen werden.

Wegen vorangegangener Gewalttat in Griechenland im Gefängnis

Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 war Hussein K. in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Wenig später tauchte er unter und in Deutschland wieder auf. Von seiner kriminellen Vorgeschichte wussten die deutschen Behörden nichts, weil sie von Griechenland nicht informiert worden waren. Zudem besteht der Verdacht, dass Hussein K. zuvor im Iran eine Zwölfjährige vergewaltigt hat. Er selbst äußerte sich zu diesen Taten im Prozess bislang nicht.