Das Landgericht Stuttgart berät nun darüber, wie mit einem Urteil aus Rumänien umzugehen ist. Foto: Weingand / STZN

Die beiden Angeklagten haben viele Jahre in rumänischen Gefängnissen verbracht – unter anderem für Vergewaltigung und für Verbrechen, die erschreckend an die Tat in der Asien-Perle erinnern.

Backnang/Stuttgart - Dass die beiden Männer, die Anfang März 2016 die Chefin des Backnanger Lokals Asien-Perle ermordet haben sollen, eine lange Vorstrafenliste haben, ist schon länger bekannt. Am Donnerstagnachmittag ist das Landgericht Stuttgart erstmals ins Detail gegangen, was die früheren Urteile gegen Dumitru A. und Constantin C. angeht – der Vorsitzende Richter brauchte mehrere Stunden, um die aus Rumänien übersandten Urteile zu verlesen.

Der 42 Jahre alte Dumitru A. wurde in seiner rumänischen Heimat nach 1998 mindestens fünf Mal verurteilt. Am Anfang umfasst seine Akte Diebstahl – später hat er sich mehrmals des Raubs schuldig bekannt – Taten, bei denen Waffen im Spiel waren und die erschreckend an die Mordnacht in der Asien-Perle erinnern. Im Jahr 1997, so das Urteil, stieg er im Schutz der Dunkelheit in eine Wohnung in seinem Heimatlandkreis ein. Als er von den Bewohnern – einer 70 Jahre alten Frau und ihrem 76 Jahre alten Mann – überrascht wurde, schlug er mit einem spitzen Metallhaken auf sie ein, der Mann erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen. Das Urteil wegen Raub und schwerem versuchtem Totschlag: Neun Jahre.

Ein Opfer bewusstlos geprügelt, ein anderes vergewaltigt

Im selben Jahr wurde er bei einem weiteren Einbruch überrascht – er bedrohte den Bewohner mit einem Messer und nahm ihm Geld ab. Knapp ein Jahr später kehrte A. in die selbe Wohnung zurück; diesmal brachte er mindestens zwei Komplizen mit. Die Räuber fackelten nicht lange: Die Freundin des Bewohners schlugen sie bewusstlos, ihr eigentliches Opfer verprügelten sie so lange, bis er ein gut gefülltes Geldversteck preisgab. Diese Taten hatte A. vor der Polizei eingeräumt. Als er versuchte, dies vor Gericht zu widerrufen, glaubte der Richter ihm nicht: Zu erdrückend sei die Beweislast und zu einhellig die Zeugenaussagen. A. wurde 2002 zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Sein mutmaßlicher Komplize in der Asien-Perle, der 46 Jahre alte Constantin C., wurde im Jahr 1998 in Rumänien ebenfalls verurteilt – zu 17 Jahren, wegen Vergewaltigung mit Todesfolge. Dieses Urteil dürfte für den Fall Asien-Perle relevant sein, wenn es um eine eventuelle Sicherungsverwahrung geht. Was sich hinter dem Urteil genau verbirgt, wurde noch nicht öffentlich: C.s Anwalt hatte Einwände gegen die Verlesung dieses Urteils: „Es leidet an groben inhaltlichen Mängeln.“ So sei aus den vorliegenden Unterlagen nicht einmal ersichtlich, wie lange der Prozess gegen ihn gedauert habe, und ob „dabei nach deutschem Recht wesentliche Verfahrensgrundsätze befolgt wurden“. Darüber, ob sie dieser Argumentation folgt, muss die 1. Schwurgerichtskammer noch beraten. Der Prozess wird am 11. Oktober fortgesetzt.