Ein Gefangenentransport bringt einen Angeklagten zum Gericht. Foto: Max Kovalenko

Auch im dritten Prozess um den gewaltsamen Tod eines 22-Jährigen am Esslinger Obertor schweigen die Angeklagten der verbotenen, rockerähnlichen Gruppe Red Legion.  

Auch im dritten Prozess um den gewaltsamen Tod eines 22-Jährigen am Esslinger Obertor schweigen die Angeklagten der verbotenen, rockerähnlichen Gruppe Red Legion.

Stuttgart/Esslingen - Drei parallel laufende Prozesse, die sich um ein und das selbe Verbrechen drehen – das hat es in der Geschichte des Stuttgarter Landgerichts noch nicht gegeben – bis am Donnerstag. Da hat der dritte Prozess gegen Mitglieder der verbotenen, rockerähnlichen Gruppe Red Legion wegen Mordes und neunfachen Mordversuchs begonnen.

Drei junge Männer im Alter von 21 und 22 Jahren müssen sich wegen einer tödlichen Messerstecherei in der Nacht auf den 22. Dezember 2012 am Esslinger Obertor verantworten. Damals hatten mehr als 20 Mitglieder der Red Legion zehn Mitglieder der Black Jackets überfallen, um ihnen klarzumachen, dass Esslingen der Red Legion gehöre. Ein 22-Jähriger wurde durch mehrere Messerstiche getötet, sein Bruder und einige seiner Kumpel wurden schwer verletzt.

Die Polizei ermittelte 18 Männer, die den Legionisten zugeordnet werden. Ein erster Prozess mit elf Angeklagten begann vor der 3. Strafkammer Mitte September vorigen Jahres. Weil sich jedoch ein psychiatrischer Gutachter in diesem Prozess mit sachfremden Dingen beschäftigte, musste er ersetzt werden. Deshalb trennten die Richter das Verfahren gegen drei zur Tatzeit Heranwachsende ab. Dieser Prozess hat am Donnerstag begonnen.

Der zweite Prozess gegen sieben Legionisten findet derzeit im Mehrzweckgebäude in Stammheim statt. Gleich am ersten Verhandlungstag hatte die Verteidigung die Besetzung der 2a. Strafkammer gerügt, der Staatsanwalt hatte sich angeschlossen. Die Rüge ist inzwischen von der Kammer zurückgewiesen worden, am kommenden Dienstag soll weiterverhandelt werden. Trotzdem sorgt der Vorgang weiter für Gesprächsstoff. Denn die Begründung dafür, dass statt der zuständigen 2. Strafkammer die Hilfsstrafkammer 2a diesen zweiten Obertor-Prozess verhandelt, scheint auf schwachen Füßen zu stehen.

Nun also der dritte Mordprozess, Esslinger Obertor III genannt. Die Sicherheitsvorkehrungen sind wie bei den Parallelprozessen enorm. Polizeikräfte patrouillieren ums Landgericht, mutmaßliche Mitglieder der Legionisten oder Schwarzjacken werden noch auf der Straße kontrolliert.

Vor dem Gerichtssaal finden Ausweiskontrolle und Leibesvisitation statt. Selbst die Schuhe sind auszuziehen. So läuft das bei jedem der drei Prozesse.

Das Mammutverfahren bringt Justizwachtmeister, Polizei und Sitzungsdienst an die Grenze ihrer Kapazität. Vor allem bei der Polizei ist man sauer. Dort hätte man es lieber gesehen, wenn gegen alle 18 Angeklagten in einem Prozess in Stammheim verhandelt worden wäre. Dafür wären erheblich weniger Einsatzkräfte notwendig gewesen, heißt es hinter vorgehaltener Hand.

In allen drei Prozessen sitzen junge Burschen, die sich weigern, mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Keiner sagt aus. Selbst mutmaßliche Mitläufer schweigen still, obwohl auch sie des gemeinschaftlichen Mordes angeklagt sind.

Auch prozessual läuft der dritte Prozess wie die anderen beiden. Noch ehe Staatsanwalt Fahrion die Anklage verlesen kann, stellt ein Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen zwei Berufsrichter. Die Tatsache, dass zwei psychiatrische Gutachter arbeitsteilig an dem Prozess teilnehmen, torpediere das Recht auf einen fairen Prozess. Es folgt ein weiterer Ablehnungsantrag, gefolgt von einer Besetzungsrüge.

Obertor III ist derzeit bis zum 19. September dieses Jahres terminiert. Auch die anderen zwei Obertor-Prozesse werden noch Monate laufen.