Am 20. Oktober 2015 wurde die Leiche von Nadine E. nahe der S-Bahn-Station Favoritepark gefunden. Foto: factum/Granville

Am Montag beginnt vor dem Landgericht Stuttgart der Prozess gegen den Ehemann der getöteten zweifachen Mutter aus Ludwigsburg. Es könnte ein schwieriges, langwieriges Verfahren werden – zu viele Fragen sind noch offen.

Ludwigsburg - Es ist ein Gerichtsverfahren, auf das viele, nicht nur in Ludwigsburg, mit Spannung blicken: Rund fünf Monate nachdem die Kriminalpolizei den Ehemann der getöteten Nadine E. aus dem Stadtteil Eglosheim festgenommen hat, beginnt am kommenden Montag vor dem Stuttgarter Landgericht der Prozess gegen den 43-Jährigen. Alles deutet darauf hin, dass es ein langwieriger Indizienprozess werden wird, denn viele Fragen warten noch auf eine Antwort. Und der Angeklagte beteuert seine Unschuld.

Die Version der Ermittler über das, was passiert sein soll, ist klar: Am Abend des 12. Oktober 2015 soll der Angeklagte seine Ehefrau, von der er seit einiger Zeit getrennt war, mit der er aber weiterhin unter einem Dach lebte, erwürgt haben. Später soll er die Leiche in einem Gebüsch nahe der Ludwigsburger S-Bahn-Station Favoritepark versteckt haben. Dort entdeckte die Polizei schließlich die tote 36-Jährige. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf Totschlag.

Die Verteidigung ist optimistisch

Zwölf Verhandlungstage hat die 9. Schwurgerichtskammer unter ihrem Vorsitzenden Richter Jörg Geiger angeordnet, demnach wird ein Urteil Ende März erwartet. Doch es gilt als wahrscheinlich, dass der Prozess deutlich länger dauern wird. „Unser Mandant beteuert seine Unschuld, und aus Sicht der Verteidigung spricht nach Aktenlage nahezu alles für die Richtigkeit seiner Darstellung“, sagt die Kornwestheimer Anwältin Amely Schweizer.

Gemeinsam mit ihrem Ludwigsburger Kollegen Wolfgang Pantzer hat sie die Verteidigung des Ehemanns des Opfers übernommen. Vor dem Auftakt ist Schweizer optimistisch: Das Verfahren werde die „Haltlosigkeit“ der erhobenen Anschuldigungen ergeben und zeigen, dass sich „die Ermittlungen einseitig auf den Mandanten bezogen haben“. Als Grund nennt Schweizer den „zweifelsohne vorhandenen Erfolgsdruck“ für die Polizei.

25 Zeugen und sieben Sachverständige werden gehört

Im Gegensatz dazu sprechen Ermittler und Staatsanwaltschaft von einem „dringenden Tatverdacht“ gegen den 43-Jährigen, der seit August in Untersuchungshaft sitzt. Man gehe von einer Spontantat aus, sagt der Sprecher der Stuttgarter Behörde, Jan Holzner. Daher laute die Anklage auch auf Totschlag, nicht auf Mord. Die Polizei und der Oberstaatsanwalt Matthias Schweitzer, der den Fall federführend bearbeitet hat, messen dabei offenbar Faserspuren die größte Bedeutung zu: Diese sollen belegen, dass der Angeklagte Nadine E. nach einem Streit im gemeinsamen Haus erwürgt hat. Augenzeugen, den alles überragenden Beweis – all das gibt es in diesem Fall nicht. Die Ermittler vertrauen auf ihre Indizienkette.

Um die vielen offenen Fragen angemessen beantworten zu können, hat die Stuttgarter Schwurgerichtskammer insgesamt 25 Zeugen geladen. Außerdem werden sieben Sachverständige von den drei Richtern und zwei Schöffen gehört.