Vor dem Landgericht Stuttgart stehen zwei Männer, die eine 53-Jährige aus Habgier getötet haben sollen. Foto: Weingand / STZN

Der Gerichtsmediziner benötigt eine Dreiviertelstunde, um die Verletzungen des Opfers aufzuzählen. Nachdem die Frau eines Angeklagten ihre Aussage verweigert hat, braucht sie Hilfe.

Stuttgart/Backnang - Etwa eine Dreiviertelstunde hat am Montagmorgen der Gerichtsmediziner vor dem Landgericht Stuttgart benötigt, um die vielen Verletzungen aufzuzählen, welche die Leiche der 53-jährigen Backnanger Restaurantchefin aufgewiesen hatte. „So etwas sehen wir nur selten“, meinte er. Eine der inneren Verletzungen etwa kenne er „sonst eher von Hochgeschwindigkeitsunfällen“ – mit solcher Wucht müssen der oder die Täter zugeschlagen und -getreten haben. Laut den Erkenntnissen der Obduktion hatte sich das zierliche Opfer am Anfang noch gegen die Schläge wehren können. Insgesamt habe der Angriff wahrscheinlich weniger als zehn Minuten gedauert.

Als der Gutachter fertig ist, braucht ein Angeklagter eine Pause

Alle Rippen waren dem Opfer – teilweise mehrfach – gebrochen worden, was Lungenverletzungen nach sich zog. Zudem hat der Gerichtsmediziner bei der Chefin der Asien-Perle eine „manuelle Gewalteinwirkung gegen den Hals“ festgestellt: Sie wurde gewürgt – vermutlich, während sich ein Täter mit Schwung auf ihre Brust setzte. Der durch die inneren Verletzungen hervorgerufene Sauerstoffmangel habe zum Tod geführt. „Nach 15 oder 30 Minuten hätte sie auch an inneren Blutungen sterben können“, so der Gerichtsmediziner. „Ob es das Ziel der Täter war, Schmerzen zuzufügen oder das Opfer endgültig zum Schweigen zu bringen, lässt sich nicht sagen.“ Als er mit seiner blutigen Schilderung so gut wie fertig war, meldete sich einer der Verteidiger zu Wort: Dumitru A., einer der beiden Angeklagten, brauche „wegen einer Nierenerkrankung“ eine Pause.

Nach dem Obduktionsbericht braucht ein Angeklagter eine Pause

Auf die blutigen Details der Obduktion hatten die Verwandten der Ermordeten verzichtet. Am Nachmittag kamen sie, um die Aussage von Larisa A., der Frau des Angeklagten Dumitru A., anzuhören. Sie hatte – wie kurzzeitig auch ihr Mann – im Restaurant Asien-Perle gearbeitet. Vor Gericht erschien die 38-Jährige am ganzen Leib zitternd. Bei ihrem Mann auf der Anklagebank, den sie in Haft bislang nicht besuchen darf, löste ihr Auftauchen den ersten Anflug emotionaler Regung seit Beginn des Prozesses aus. „Ich habe nichts zu sagen, ich fühle mich nicht gut“, war das Einzige, was sie herausbrachte. Sie nutzte das Zeugnisverweigerungsrecht, das ihr als Ehefrau eines Angeklagten zusteht. Auch die Angaben, die sie in den Vernehmungen durch die Polizei gemacht hatte, dürfen nicht verwertet werden. Vor dem Gerichtssaal sank sie vollends in sich zusammen und ließ einen Ersthelfer rufen.

Auch die Ex sagt nichts – trotz einer öffentlichen Beleidigung

Wesentlich kontrollierter trat ihre Schwester auf. Die 27 Jahre alte Giorgina G. hatte eine Zeit lang ein Verhältnis mit dem 46-jährigen Angeklagten Constantin C. gehabt. Dieser hatte in Haft laut dem psychatrischen Gutachter erzählt, er wisse selbst nicht, was ihn an dieser Frau gereizt habe: Sie sei „nicht sonderlich gutaussehend und außerdem verrückt“. Trotzdem: Auch Giorgina G. verweigerte die Aussage – dieses Recht steht ihr zu, da sie mit einem der Angeklagten verschwägert ist.