In Freiburg steht der Mitbewohner eomes Mordopfers vor Gericht (Symbolbild). Foto: dpa

In einer Wohngemeinschaft in Freiburg wird eine 31 Jahre alte Frau ermordet. Ihr Mitbewohner gibt die Tat zu. Ihm droht lebenslang. Sein Motiv: Hass auf Religion. Vor dem Urteil äußert er erstmals Reue.

Freiburg - Im Prozess um den Mord an einer 31 Jahre alten Frau in einer Studenten-Wohngemeinschaft in Freiburg hat der Staatsanwalt eine lebenslange Haftstrafe für den Mitbewohner der Frau gefordert. Der 25-Jährige habe die Tat geplant und sie heimtückisch und mit Vernichtungswillen begangen, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Freiburg am Dienstag. Der Angeklagte hat zugegeben, im August vergangenen Jahres aus Hass und Verachtung seine Mitbewohnerin getötet zu haben. Er habe die junge Frau wegen ihrer Religiosität verachtet und mit einem Messer erstochen. Die 31-Jährige starb am Tatort. Sie war den Angaben zufolge Christin und kirchlich aktiv. Der Angeklagte lebte mit ihr gemeinsam in einer Wohnung.

Das Urteil soll am kommenden Montag (30.1./11.00 Uhr) verkündet werden. In seinem letzten Wort vor dem Urteil sagte der Angeklagte: „Es tut mir leid. Und ich sehe ein, wie dämlich die Begründung für die Tat war.“ Er hatte sich zuvor als „Antitheist“ bezeichnet, er lehne also jeden Glauben ab. Dies sei das Motiv. Reue hatte er den Angaben zufolge bislang nicht gezeigt.

Die Frau zog den Hass ihres Mitbewohners auf sich

Die aus Paderborn stammende Frau war zehn Tage vor der Tat nach Freiburg in die Wohngemeinschaft gezogen. Sie wollte in Freiburg in einem Gebetshaus arbeiten. Damit zog sie den Ermittlungen zufolge den Hass des Mitbewohners auf sich. Dieser leidet nach Ansicht eines Gutachters unter einer schweren psychischen Störung.

Nach Ansicht des Staatsanwaltes ist er dennoch voll schuldfähig. Eine besondere Schwere der Schuld könne nicht festgestellt werden. Folgt das Gericht dieser Einschätzung, könnte der Mann bei der Verurteilung zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden. Sein Verteidiger stellte keine konkrete Forderung nach einem Strafmaß. Ratsam sei die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Einrichtung. Zudem sei er wegen seiner Erkrankung zur Tatzeit nicht voll schuldfähig gewesen.

Die Eltern und die Schwester der Getöteten treten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Ihre Anwältin sagte, der 25-Jährige habe sich aus Hass auf Religion als „Herrscher über Leben und Tod“ gesehen. Auch sie forderte eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten.