Der Mord an einer 70-Jährigen in ihrem Haus in Bad Friedrichshall wird ein Fall für den Bundesgerichtshof. Der Verurteitle legt gegen das Urteil Revision ein. Foto: dpa

Ein 27-Jähriger hat im Mai vergangenen Jahres eine 70-Jährige in ihrem Haus brutal getötet. Dafür wurde er zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Gegen das Urteil legt der Mann nun Revision ein.

Heilbronn - Der Mord an einer 70-Jährigen in ihrem Haus in Bad Friedrichshall wird ein Fall für den Bundesgerichtshof. Der Verteidiger des am Dienstag verurteilten 27-Jährigen habe Revision gegen das Urteil eingelegt, teilte das Landgericht Heilbronn am Mittwoch mit. Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der 27-Jährige die schlafende Frau erdrosselt hat, um ihre Wertsachen zu stehlen. Es verhängte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert.

Der Mann hatte nach der Tat arabische Schriftzeichen in dem Haus angebracht. Die Ankläger hatten ihm deshalb auch Mord aus religiösen Gründen vorgeworfen. Das Gericht wertete die Zeichen hingegen als Versuch, eine falsche Spur zu legen.