Der Angeklagte Ibrahim B. sitzt auf der Anklagebank in Bielefeld. Foto: dpa

Die Wut auf seine Ex soll ein Mann aus Herford am unbeteiligten Nachbarskind ausgelassen haben. Der Junge starb. Jetzt muss der Mann lebenslang in Haft.

Bielefeld - Das Landgericht Bielefeld hat den Mörder des kleinen Dano zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 43 Jahre alte Hilfsarbeiter aus Herford den Jungen am 14. März geschlagen und aus niedrigen Beweggründen ermordet hat. Er habe dies aus „Wut, Frust und Zorn“ aufgrund seiner gescheiterten Beziehung zu seiner Lebensgefährtin getan. Diesen Zorn habe der Angeklagte an Dano ausgelassen, begründete das Gericht am Mittwoch das Urteil.

Die Verteidigung kündigte Revision an. Sie hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge und für eine „angemessene Strafe“ plädiert. Das Gericht folgte aber dem Antrag der Anklage. Der 43-Jährige nahm das Urteil mit Tränen in den Augen auf. Zuschauer beschimpften ihn. Danos aufgebrachter Vater warf einen Schuh nach ihm. An allen fünf Verhandlungstagen war ein Dutzend Beamte im Saal, um Tumulte und Übergriffe zu verhindern.

Die Lebensgefährtin sei kurz vor der Tat mit den fünf gemeinsamen Kindern aus der Wohnung in Herford ausgezogen, sagte Richter Wolfgang Korte. Am 14. März habe Dano an der Tür geklingelt, um mit seinem besten Freund, dem Sohn des 43-Jährigen, zu spielen. Erst habe der Mann ihn wegschicken wollen. Dann sei es zum Streit und einem ersten Schlag gekommen. Der Junge schrie, der Mann wollte ihn beruhigen, zog ihn in die Wohnung und machte den Fernseher an.

Mit Kabel erdrosselt

Zugleich telefonierte er mit seiner Lebensgefährtin, die die Beziehung für endgültig beendet erklärte, beschrieb Korte den Tatablauf. Zornig habe der 43-Jährige da beschlossen, seine Wut an dem wehrlosen Jungen auszulassen, ihn zu töten. „Er wirft ihm ein Laken über, schlägt mindestens zehnmal mit der Faust auf Kopf und Oberkörper ein.“ Dann habe er ein Kabel genommen und den Jungen erdrosselt.

Dieser Ablauf, im Wesentlichen vom Angeklagten selbst in der polizeilichen Vernehmung zu Protokoll gegeben, sei glaubwürdig, sagte der Richter. Der Jähzorn passe zu den Zeugenaussagen und den Vorstrafen des Mannes. Das veränderte Geständnis im Gerichtsprozess und die Darstellung von zwei Mithäftlingen des 43-Jährigen wiesen dagegen Ungereimtheiten auf.

Das Gericht verkenne aber nicht, dass in den Aussagen, die die Häftlinge dem 43-Jährigen zuschrieben, auch Wahrheit stecken könne. So wurden nach Hinweisen der beiden Mithäftlinge auf einem Feld bei Hannover die sterblichen Überreste der achtjährigen Jenisa gefunden. Die Nichte seiner Lebensgefährtin war 2007 verschwunden. Schon damals saß der Mann einige Wochen in Untersuchungshaft, wurde aber mangels Beweisen freigelassen. Danach zog das Paar nach Herford. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Ermittlungen wieder aufgenommen.