Gustl Mollath steht in einem Gerichtssaal des Landgerichts Regensburg. Foto: dpa

Im Verfahren im August 2008 hatte der Gutachter Gustl Mollath wahnhafte Störungen attestiert und ihn als gefährlich eingestuft - ohne jemals richtig mit ihm gesprochen zu haben. Das sagte der Chefarzt der Forensik in Bayreuth am Donnerstag vor Gericht.

Im Verfahren im August 2008 hatte der Gutachter Gustl Mollath wahnhafte Störungen attestiert und ihn als gefährlich eingestuft - ohne jemals richtig mit ihm gesprochen zu haben. Das sagte der Chefarzt der Forensik in Bayreuth am Donnerstag vor Gericht.

Regensburg - Gustl Mollath wurde 2006 in die Psychiatrie eingewiesen, ohne mit dem verantwortlichen Gutachter richtig gesprochen zu haben.

Im wesentlichen hätten sein Stellvertreter und seine Mitarbeiter mit Mollath Kontakt gehabt und Dokumentationen geschrieben, sagte der Chefarzt der Forensik des Bezirkskrankenhauses Bayreuth, Klaus Leipziger, vor dem Landgericht Regensburg.

Leipziger hatte in der Verhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth im August 2006 ein Gutachten über Mollath abgegeben, ihm wahnhafte Störungen attestiert und ihn als gefährlich eingestuft. Erst nach sieben Jahren war Mollath entlassen worden.

Der 57-Jährige muss sich in einem Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. So soll er 2001 seine damalige Ehefrau körperlich misshandelt und eingesperrt haben. Das mittelfränkische Gericht hatte Mollath 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und ihn in die Psychiatrie eingewiesen. Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst.