Er wollte nach Syrien, jetzt geht er in die Psychiatrie – der Angeklagte mit seinem Verteidiger Michael Lepp (rechts). Foto: dpa

Das Landgericht Stuttgart hat einen Mann aus Konstanz in die Psychiatrie geschickt. Der 30-Jährige hatte sich in Syrien dem sogenannten Islamischen Staat anschließen wollen.

Stuttgart - Die 18. Staatsschutzkammer des Landgerichts hat einen 30 Jahre alten Mann aus dem Bodenseeraum zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte sei der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig. Da er an einer psychischen Erkrankung leide, werde der Mann jedoch vorerst in der Psychiatrie untergebracht. Der 30-Jährige hatte sich laut Oberstaatsanwältin Tomke Beddies in Syrien dem sogenannten Islamischen Staat (IS) anschließen wollen.

Der Deutschfranzose war vor zehn Jahren zum Islam konvertiert. „Danach hat er sich zusehends radikalisiert“, so Anklägerin Beddies. 2014 habe er seinem Vater mitgeteilt, er wolle in den Dschihad ziehen. Die Behörden erfuhren von den offenbar unausgegorenen Plänen des Mannes und entzogen ihm den Reisepass. Doch der berufslose Mann ließ sich nicht von seinem Plan abbringen.

Anfang August 2016 eröffnete er seiner Freundin, er fahre nach Syrien in den Dschihad. Sie und ihr Kind sollten mitkommen. Die Frau lehnte dieses Ansinnen ab. Der 30-Jährige fuhr schließlich mit dem Zug von Tübingen über Stuttgart und Wien nach Budapest, wo er in einer Moschee fragte, wie er nach Syrien komme. Am 3. August 2016 nahm die Polizei den Mann an der ungarischen Grenze fest.

Der Mann sagt, er habe niemanden töten wollen

Der 30-Jährige hatte die geplante Reise nach Syrien zugegeben. Er habe aber keine Menschen töten wollen, sagte er vor Gericht aus. Ihm habe eher vorgeschwebt, in Syrien Bienen zu züchten.

Verteidiger Michael Lepp hatte einen Freispruch beantragt. Er bezweifelte, dass sein Mandant tatsächlich den festen Entschluss gehabt habe, für den IS zu kämpfen. Anklägerin Beddies sagte dagegen, sie sei überzeugt, dass der 30-Jährige seinen vor Zeugen geäußerten Plan, sich vom IS militärisch ausbilden zu lassen, in die Tat habe umsetzen wollen. Sie forderte eineinhalb Jahre Gefängnis. Jetzt muss der Mann in eine psychiatrische Einrichtung. Dort bleibt er, falls das Urteil rechtskräftig wird, bis er als geheilt gilt – auch wenn dies länger als ein Jahr dauern sollte.