Meist kümmert sich der nächstgelegeneServicepartner um die Reparatur. Foto: dpa

Heutzutage ist in jedem Neuwagenkauf automatisch eine Mobilitätsgarantie eingeschlossen, falls man unterwegs mit seinem Fahrzeug liegenbleibt.

Wenn es passiert, dann meist zur Unzeit - während einer Geschäftsreise, voll bepackt auf der Fahrt in den Urlaub, vorzugsweise im strömenden Regen oder bei Nacht: das Auto streikt. Manchmal handelt es sich gar nicht um einen technischen Defekt, sondern um eigenes Verschulden, wenn man beispielsweise den falschen Kraftstoff getankt oder den Autoschlüssel verloren hat. In jedem Fall ist schnelle Hilfe wichtig, koste es, was es wolle. Zumindest sieht man das im ersten Moment so, bei näherem Betrachten kann dies aber ganz ordentlich an den Geldbeutel gehen und zumindest im Nachhinein für eine Menge Unmut sorgen - oder aber für Erstaunen.

Denn mit dem Kauf eines Neuwagens erwirbt man automatisch eine Mobilitätsgarantie, die innerhalb Europas eine Vielzahl an Pech und Pannen abdeckt. Das ist die gute Nachricht. Nach dieser Erkenntnis geht es aber schnell in höchst unterschiedliche Garantieinhalte über, sowohl was die Leistungen als auch die Zeiträume betrifft. Voraussetzung für die kostenlose Hilfe in akuter Notlage ist natürlich die regelmäßige Wartung und Einhaltung der Serviceintervalle beim jeweiligen Vertragspartner.

Autohäuser nehmen reuige Sünder wieder auf

Soweit sind sich die Hersteller einig. Klar, denn man möchte die Kundschaft in der hauseigenen Werkstatt sehen - und mit den Einkünften die in der Regel seltenen Besuche eines Neuwagenbesitzers ausgleichen, der in den ersten Jahren kaum Schäden zu reparieren hat. Was ist im Leistungspaket im Notfall an 365 Tagen und rund um die Uhr enthalten? Technische Defekte, Abschleppdienst (natürlich zum nächsten Vertragspartner), womöglich Fahrzeugrückführung in den Heimatort, Ersatzwagen bis zur Fertigstellung der Reparatur, notwendige Hotelübernachtungen und/oder Weiterreise mit Bahn beziehungsweise Flugzeug - mit unterschiedlichen Höchstsätzen pro Person.

Interessant sind jeweils die Ausschlusskriterien: Bei den einen fallen darunter Unfall, Diebstahl, Vandalismus und Marderschaden, bei den anderen sind es Pannen durch eigenes Verschulden oder Schäden infolge höherer Gewalt. Keine Hilfe gibt es unter Umständen während der Teilnahme an Rallyes oder abseits öffentlicher Straßen. Ebenfalls eine große Bandbreite umfasst die Mobilitätsdauer: von zwei Jahren bis ein Autoleben lang - mit oder ohne Laufleistungsbegrenzung und der Möglichkeit von Anschlussgarantien, übrigens auch für Wohnmobile und Anhänger. Zwischendurch darf auch mal ein Servicetermin ausfallen oder woanders erledigt worden sein: Augenscheinlich nehmen die angestammten Autohäuser reuige Sünder wieder auf.

Manche werben auch damit, dass ältere Fahrzeuge, die keine durchgehende Scheckheftpflege vorweisen können, in die garantierte Mobilitätshilfe einsteigen können, indem sie die regelmäßigen Wartungen wahrnehmen. Im Endeffekt sind den Herstellern in der einzelnen Auslegung ihrer Hilfe bei einem liegengebliebenen Fahrzeug keine Grenzen gesetzt. Einheitliche Kriterien: Fehlanzeige.