Gleich zweimal innerhalb kurzer Zeit tappte ein Motorradfahrer mit hohem Tempo in eine Radarfalle Foto: dpa

Zwei Tattoos auf seinen Unterarmen sorgten dafür, dass er als Fahrer seines PS-starken Motorrads identifiziert werden konnte. Er geriet innerhalb kurzer Zeit zweimal mit hohem Tempo in eine Radarfalle.

Göppingen/Schlierbach - Für gewöhnlich ist es bei Geschwindigkeitsverstößen von Motorradfahrern nicht so einfach, den Lenker zweifelsfrei zu identifizieren. Dick eingepackt in Schutzkleidung und mit einem Helm ausgestattet, lässt sich in der Regel nur schwer erkennen, wer denn da auf der Maschine saß. In einem Fall der jetzt vor dem Amtsgericht in Göppingen verhandelt worden ist, war das anders. Der Biker hatte zwar einen Schutzhelm auf, trug aber nur ein T-Shirt, was ihm letztlich zum Verhängnis wurde. Zwei markante Tattoos auf seinen Unterarmen sorgten dafür, dass er als Fahrer seines PS-starken Zweirads identifiziert werden konnte.

Am Abend des 21. August vergangenen Jahres war der 40-Jährige mit seiner Honda auf der Bundesstraße 297 bei Schlierbach (Kreis Göppingen) in eine Radarfalle gerast – und das gleich zweimal. Zunächst war er in Fahrtrichtung Göppingen mit 169 Sachen geblitzt worden, nur drei Minuten später in der Gegenrichtung mit 143 Stundenkilometern. Erlaubt ist an der Messstelle lediglich Tempo 70. Als ihm der Bußgeldbescheid ins Haus flatterte, legte der Gärtner aus Kirchheim unter Teck mit der Begründung, dass er womöglich gar nicht selbst gefahren sei, Widerspruch ein.

Vor Gericht erklärte der Mann zunächst, „dass es zwar sein kann, dass ich es war, dass es aber auch sein kann, dass ich es nicht war“. Er habe zu besagter Zeit sein Motorrad verkaufen wollen und es habe deshalb Leute gegeben, die Probefahrten gemacht hätten. Als ihm Amtsrichter Heiner Buchele allerdings, die Blitzerfotos vorlegte, räumte der Kirchheimer ein, die Maschine wohl doch selbst gesteuert zu haben.

Kurz darauf konnte er sich dann auch wieder an den Grund für seine Eile erinnern: „Ich hatte vergessen den Bagger auf einer Baustelle in Schlierbach abzuschließen und bin dann zurückgefahren.“ Wenig später sei das erledigt gewesen und er habe schnell nach Hause gewollt, ergänzte der 40-Jährige, der offenkundig nicht bemerkt hatte, dass er bereits zuvor geblitzt worden war.

Als Entschuldigung ließ Buchele diese Erklärung dennoch nicht gelten: „Das sind zwei massive Geschwindigkeitsverstöße gewesen, wie man sie nur ganz, ganz selten erlebt.“ Es gehe also keineswegs um ein Bagatellvergehen, sondern um richtige Raserei, betonte er. „Ein nachhaltiger Denkzettel, der Ihnen weh tut, ist deshalb absolut angemessen“, fügte der Amtsrichter hinzu.

Gelohnt hat sich der Widerspruch des Kirchheimers dennoch. Buchele reduzierte die verhängte Geldbuße von ursprünglich 2400 auf 700 Euro, beließ es jedoch bei dem ausgesprochenen Fahrverbot von drei Monaten. Dass es für den Raser letztlich doch noch recht glimpflich ausging, lag an den Einkommens- und Lebensverhältnissen des geschiedenen Bikers.

Von den gut 1400 Euro, die er als Gärtner im Monat verdient, wird ihm knapp die Hälfte für den Unterhalt seiner beiden Kinder weggepfändet, da er sich in Privatinsolvenz befindet. Er muss demzufolge von monatlich 740 Euro leben. Die Buße, die fast einem kompletten Gehalt entspreche, sei deshalb schmerzhaft, stellte Buchele klar. Und was das Fahrverbot angehe, gebe es ohnehin keinen Spielraum. Daran, so mahnte der Richter, „müssen Sie sich auf öffentlichen Straßen unbedingt halten .“