Ein 28-Jähriger hat sich mit falschem Internetprofil Kinderpornobilder im besorgt. Foto: dpa

Zwei Jahre mit Bewährung – so lautet der Strafantrag des Oberstaatsanwalt gegen einen Mann, der sich in einem Internet-Chatroom Pornobilder eines Kindes erschlichen hat. Wie wird das Gericht entscheiden?

Stuttgart - Es hat ein bisschen gedauert. Und er hat mehrere Anstöße gebraucht. Dann aber hat der 28 Jahre alte Mann, der unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern übers Internet vor dem Landgericht Stuttgart steht, auch die sexuelle Komponente gestanden. Zuerst hatte er sich vor der 2. Jugendschutzkammer als eine Art Cyber-Polizist darzustellen versucht.

Der Facharbeiter hatte sich ein falsches Internetprofil gebaut, um in Chatrooms an kleine Mädchen heranzukommen und von ihnen Nackt- und Pornobilder zu erschleichen. Dafür hatte er sich das Profil einer 13-Jährigen ausgedacht. Er habe andere sogenannte Fake-Accounts aufspüren und enttarnen wollen, hatte er gesagt. Schließlich habe er als angeblich 13-jähriges Mädchen etliche Kontaktanfragen von erwachsenen Männern bekommen.

Hartnäckiges Nachfragen seitens der Richter und des Anklägers brachten den 28-Jährigen dann doch zu dem Geständnis, die kinderpornografischen Bilder hätten ihn auch sexuell stimuliert. Im Tatzeitraum habe er keine Freundin gehabt. Er werde definitiv therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen, so der Angeklagte.

30 Prozent falsche Profile

Rund 30 Prozent der Profile in einem solchen Chatroom seien gefälscht, also sogenannte Fake-Accounts, sagt ein Kriminalbeamter. Und hinter so manchem angeblichen Mädchen stecke dann ein Mann, der Kontakt zu Kindern und Jugendlichen sucht. So wie der Angeklagte. Er nannte sich zum Beispiel Kleine Maus 98 und animierte im Sommer 2011 ein elfjähriges Mädchen, Nacktfotos von sich zu schießen und sie ihm zu schicken. „Sie haben mit erheblichen Folgen in das Leben eines Kindes eingegriffen, um sich zu amüsieren“, sagt der Anwalt der Elfjährigen. Das Mädchen leide bis heute darunter, dass es vor vier Jahren solche Bilder von sich verschickt habe.

Allein auf Facebook gibt es laut dem Magazin „PC Welt“ mehr als 42 Millionen Fake-Accounts. Der Angeklagte scheint davon geheilt, sich in Chatrooms als junges Mädchen auszugeben. „Es tut mir wirklich sehr leid. Ich weiß, was ich der Geschädigten angetan habe“, so der 28-Jährige. Ankläger Braun präzisiert das: „Ein Kind hat, warum auch immer, im Internet Anerkennung gesucht. Und Sie haben das schamlos ausgenutzt.“

Ankläger nimmt Angeklagten Reue ab

Allerdings wiege das Geständnis des Mannes schwer, es sei ihm nicht leicht gefallen, so Braun. Er nehme dem Angeklagten ab, dass er Reue empfinde und seine Taten aufarbeiten wolle. Weil seit den Taten bereits vier Jahre vergangen seien und man dem Mann eine positive Prognose stellen könne, seien zwei Jahre auf Bewährung angemessen. Allerding solle der Angeklagte als Auflage 2000 Euro an die heute 16-Jährige bezahlen, weitere 2000 Euro an eine gemeinnützige Organisation.

Zuvor hatten sich der Verteidiger und der Anwalt des Opfers darauf geeinigt, dass der Angeklagte 3500 Euro Schmerzensgeld an das Mädchen zu zahlen hat – unabhängig davon, wie das Urteil ausfallen sollte. Der Verteidiger stellt keinen konkreten Strafantrag, hält eine Bewährungsstrafe aber auch für angemessen. Das Urteil soll am 2. Dezember verkündet werden.