100 Tage nach Einführung der gesetzlichen Lohnuntergrenze eskaliert der Streit in der Koalition. Foto: dpa

100 Tage nach der Einführung der gesetzlichen Lohnuntergrenze ist die zuständige Ministerin lediglich bereit, über die Dokumentationspflichten nachzudenken.

Berlin - Rund drei Monate nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro je Stunde wird das Klima in der Koalition bei diesem Thema rauer. Während die zuständige Ministerin, Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), Änderungen kategorisch eine Absage erteilte, laufen Wirtschaftspolitiker Sturm.

Christian von Stetten, CDU-Abgeordneter aus Hohenlohe und Chef des einflussreichen Parlamentskreises Mittelstand, verlangt von Nahles ultimativ Änderungen. Im Gespräch mit unserer Zeitung sagte er: „Wenn Frau Nahles sich weiterhin weigert, die notwendigen Änderungen am Mindestlohngesetz vorzunehmen, dann ist die Kanzlerin gefordert.“ Merkel müsse dann, so von Stetten weiter, „von ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch machen und Nahles eine Anweisung erteilen“. Jetzt müssten Signale von Nahles kommen. Von Stetten: „Wenn wir in gut zehn Tagen wieder in Berlin zusammenkommen und Frau Nahles hat immer noch nicht gehandelt, so werden wir unsere Gangart verschärfen.“

In der Koalition ist verabredet, dass die Spitzen von Union und SPD am 23. April über mögliche Änderungen beraten. Nahles lobte am Donnerstag einmal mehr den gesetzlichen Mindestlohn und bezeichnete ihn als eine der „größten Sozialreformen“.

Während Nahles strikt ablehnt, Abstriche beim Mindestlohn zu machen, zeigt sie sich beim Arbeitszeitgesetz „gesprächsbereit“. Das Gesetz sieht eine Arbeitszeit von maximal zehn Stunden am Tag vor. Im Zusammenhang mit Kontrollen beim Mindestlohn zeigt sich aber, dass in etlichen Branchen und Betrieben die Zehn-Stunden-Grenze regelmäßig überschritten wird. Bislang fiel es nur nicht auf, weil selten kontrolliert wurde. Mit den Dokumentationspflichten, die das Mindestlohngesetz den Unternehmen auferlegt, dürften nun systematische Verstöße in bestimmten Branchen gegen das Arbeitszeitgesetz offensichtlich werden.

Die Abgeordneten von Stetten und der wirtschaftspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Joachim Pfeiffer, haben im Auftrag von CDU-Fraktionschef Volker Kauder eine Mängelliste zum Mindestlohn erstellt, die der Ministerin übergeben werden soll. Von Stetten nannte im Gespräch mit unserer Zeitung Beispiele, an welcher Stelle Nahles nachbessern müsse: Die Dokumentationspflichten seien „überbordend“. Bei Arbeitnehmern, die weniger als 2958 Euro im Monat verdienen und aus bestimmten Branchen kommen, müsse penibelst Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit notiert werden. Diese Grenze sei viel zu hoch. Dafür müsse ein Arbeitnehmer, der 8,50 Euro verdient, „zwölf Stunden täglich und 29 Tage im Monat arbeiten“ . Von Stetten fordert, dass die Grenze auf 1900 Euro abgesenkt wird.

Auf dem Arbeitnehmerflügel sieht man die Sache ähnlich: Peter Weiß, Chef der Arbeitnehmergruppe in der Unionsfraktion, sagte: Der Zoll, der seit Anfang März die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliere, habe deutlich gemacht, dass er ohnehin keine Arbeitnehmer mit Einkommen über 2000 Euro kontrolliere. „Also kann man diese Grenze auch runtersetzen.“ Und weiter sagte Weiß: Zweitens sollte man auf die Fachleute vom Zoll hören, welche Unterlagen sie für die Kontrolle des Gesetzes brauchten. Statt wöchentlicher exakter Stundenzettel reichten etwa ein Arbeitsvertrag mit Arbeitszeiten oder ein Einsatzplan mit Arbeitszeiten, die abgezeichnet würden.

Ein weiteres Beispiel aus der Mängelliste, die in den nächsten Tagen an das Arbeitsministerium geschickt wird, betrifft Fußballspieler, die in den unteren Ligen kicken und vom Verein auf Minijob-Basis eine kleine finanzielle Entschädigung bekommen: Wie man höre, hat Nahles hier eine Sondervereinbarung mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) getroffen, wonach hier die Dokumentationspflichten nicht gelten. Von Stetten: „Eine Nebenabrede reicht mir nicht, wir benötigen Rechtssicherheit, Frau Nahles wird das Gesetz ändern müssen.“

Moniert wird von den CDU-Wirtschaftspolitikern zudem, dass bei Werkverträgen der Betrieb, der den Auftrag erteilt, für die Einhaltung des Mindestlohns im Subunternehmen haftet. Der Auftraggeber könne nicht für etwas in Haftung genommen werden, was er selbst nicht verschuldet habe.

Der Mindestlohn sorge zudem für viel Unruhe bei ehrenamtlich Tätigen und Vereinen. Regelmäßig sei unklar, ob der Ehrenamtler einen Minijob habe oder eine Aufwandsentschädigung bekomme und damit nicht dem Mindestlohnreglement unterliege.