Die Bundesregierung setzt die Anwendung des Mindestlohns für ausländische Lkw-Fahrer im reinen Transitverkehr durch Deutschland vorerst aus. Foto: dpa

In Polen und Tschechien gingen die Spediteure gegen den deutschen Mindestlohn auf die Barrikaden. Und auch in Brüssel stießen die neuen Regelungen auf wenig Gegenliebe. Nun stoppt Berlin die umstrittenen Regelungen erst einmal.

Berlin - Im Streit um Mindestlohn für Transit-Lkw-Fahrer lenkt die Bundesregierung ein. Berlin setzt die Anwendung des Mindestlohns für ausländische Lkw-Fahrer im reinen Transitverkehr durch Deutschland vorerst aus. Dies gelte bis zur Klärung europarechtlicher Fragen, sagte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nach einem Treffen mit ihrem polnischen Amtskollegen am Freitag in Berlin. Nicht ausgesetzt werden die Mindestlohn-Regeln für Lkws, die in Deutschland be- und entladen werden.

Nahles sprach von einem „Zeichen guter Nachbarschaft“. In Polen und anderen Nachbarländern war Kritik laut geworden, auch wegen der Vorgaben für Kontrollen und Dokumentationspflichten. Nahles begrüßte, dass die EU-Kommission ein Verfahren zur Prüfung strittiger Rechtsfragen eingeleitet habe. Dies dürfte vor dem Sommer abgeschlossen sein. Deutschland halte die Regelungen für europarechtskonform.

Die EU-Kommission hatte bereits in der vergangenen Woche den Druck auf die Bundesregierung erhöht und angekündigt, die Beschwerden aus Deutschlands Nachbarländern ernsthaft zu prüfen. Die Bundesregierung hatte zunächst dennoch weiter auf eine Durchsetzung des Mindestlohns gepocht.

Die entsprechenden Branchenverbände Polens und Tschechiens fürchten um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen. Sie warnten davor, dass höhere Kosten im Transportgewerbe polnische und tschechische Unternehmen in die Pleite treiben würden. Die deutsche Mindestlohngrenze liegt bei 8,50 Euro pro Stunde. Für die Mindestlohn-Kontrolle zuständig ist auch in diesen Fällen der Zoll. Mögliche Bußgelder bei Verstößen können Zehntausende Euro betragen.