Kickers-Präsident Rainer Lorz und viele Vereine sind erleichtert: Vertragsspieler fallen nicht unter die Mindestlohnregelung Foto: Pressefoto Baumann

Die Amateur-Vertragsspieler im deuschen Sport fallen nicht unter die Mindestlohnregelung. Dies stellte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles klar. Die Vereine reagieren erleichtert. „Das ist eine ganz wichtige Entscheidung von wesentlicher Bedeutung für unseren Amateur- und Nachwuchsbereich“, sagte Rainer Lorz, Präsident des Fußball-Drittligisten Stuttgarter Kickers.

Berlin/Stuttgart - Die Amateur-Vertragsspieler im deutschen Sport fallen nicht unter die Mindestlohnregelung. Dies stellte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am Montag nach einem Treffen mit den Spitzen von Deutschem Olympischen Sportbund (DOSB) und Deutschem Fußball-Bund (DFB) in Berlin klar. Vertragsspieler bekämen in der Regel eine geringe Aufwandsentschädigung als Minijobber. „In diesen Fällen steht nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern der Spaß an der Sache im Vordergrund. Deshalb können wir hier nicht von einem klassischen Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sprechen“, sagte Nahles. Dies gelte im Übrigen nicht nur für den Fußball, sondern für alle Sportarten mit Vertragsspielern.

Die Erleichterung bei den Clubs ist groß. „Das ist eine ganz wichtige Entscheidung von wesentlicher Bedeutung für unseren Amateur- und Nachwuchsbereich“, sagte Rainer Lorz, der Präsident der Stuttgarter Kickers. Hätte der Fußball-Drittligist künftig seine Nachwuchsspieler nicht mehr mit einem Vertragsamateur-Kontrakt ausgestattet, hätten sich die Talente ablösefrei anderen Clubs anschließen können. Zudem wären die Spieler nicht mehr adäquat sportversichert gewesen. Auch Kurt Adam, Abteilungsleiter des Landesligisten SV Bonlanden nahm die Nachricht hoch erfreut zur Kenntnis: „Das ist eine super Entscheidung und gut für die Planbarkeit des Spielbetriebs in den unteren Ligen. Außerdem bleibt den Vereinen auch viel Bürokratie und Verwaltungsaufwand erspart.“

Der von der Bundesregierung beschlossene Mindestlohn von 8,50 Euro gilt seit dem 1. Januar 2015 und hatte in vielen Vereinen große Verunsicherung ausgelöst. Insbesondere Nachwuchsathleten und Fußballspieler von der dritten Liga abwärts erhielten bisher von ihren Clubs deutlich weniger Geld. Viele Spieler verdienten derzeit vier Euro pro Stunde, arbeiteten aber mit Training, Spielen, Besprechungen und Fahrten zu Auswärtsspielen teilweise hundert Stunden und mehr im Monat.

Auch für die vielen ehrenamtlichen Kräfte in den 90 000 Vereinen fand man eine Lösung. Demnach fallen sie ebenfalls nicht unter den Mindestlohn, wenn ihre Tätigkeit dem Gemeinwohl und nicht dem eigenen Broterwerb dient. Die neue Regelung schlägt den Clubs vor, ehrenamtliche Kräfte nicht als Minijobber anzustellen, sondern ihnen Aufwandsentschädigungen zu zahlen. Vereinsangestellte wie Platzwarte fielen dagegen unter die Mindestlohnregel, erklärte DFB-Schatzmeister Reinhard Grindel.

„Ich freue mich über das hervorragende Ergebnis, das unser Schatzmeister Reinhard Grindel und DFB-Vizepräsident Rainer Koch im Dialog mit dem DOSB und der Politik für den deutschen Fußball erreicht haben. Für Spieler und die vielen Ehrenamtlichen an der Basis wurde eine praxisnahe Lösung gefunden, die ihr großes Engagement würdigt“, sagte DFB-Präsident Wolfgang Niersbach. Der CDU-Sportpolitiker Eberhard Gienger hält die Vereinbarung ebenfalls für sinnvoll: „Für den deutschen Sport war es ganz wichtig, dass Regelungen gefunden werden, die die besonderen Bedingungen im Sport und im Vereinswesen angemessen berücksichtigen.“

Andrea Nahles war wiederholt aufgefordert worden, die Mindestlohnregelungen zu überprüfen. Ihr Ministerium begleite Einführung und Umsetzung des Mindestlohnes seit 1. Januar intensiv, hielt sie dagegen. Schwierigkeiten würden nicht ausgeklammert. Nahles sagte aber auch, Aufweichungen werde es nicht geben. Aus diesem Grund betonte sie nach den Treffen mit den Sportverbandsspitzen auch, dass die Verständigung mit DOSB und DFB im Amateurvertragsbereich keine Korrektur ihres Gesetzes bedeute. Es handle sich um eine Klärung. Denn diese Regelungen seien schon in einem Protokoll des Arbeitsausschusses des Bundestages festgehalten worden. Und diese Protokollnotiz sei durchaus verbindlich.