Die Zukunft der Ökoförderung liegt im Nebel. Das Bild zeigt Windräder bei Freiburg . Foto: dpa

Viel Geld für den Ökostrom einsammeln, ohne die Firmen im weltweiten Wettbewerb zu belasten – das wollte Deutschland erreichen. Doch die EU wittert hier verbotene Subventionen für die Wirtschaft.

Viel Geld für den Ökostrom einsammeln, ohne die Firmen im weltweiten Wettbewerb zu belasten – das wollte Deutschland erreichen. Doch die EU wittert hier verbotene Subventionen für die Wirtschaft.
Warum greift die EU-Kommission das deutsche EEG so scharf an?
In Brüssel wirft man der Bundesregierung vor, dass das EEG und damit die gesamte Energiewende dilettantisch gemacht worden seien. Denn das Gesetz habe die Stromkosten für Verbraucher in die Höhe getrieben, habe die Entwicklung hin zu einem gemeinsamen Strommarkt behindert und verstoße gegen die Grundprinzipien des freien Wettbewerbs. Vor allem die Rabatte für energieintensive Unternehmen seien völlig aus dem Ruder gelaufen und hätten dazu geführt, dass sich auch Betriebe Vorteile verschafft hätten, denen man dies nicht hätte zubilligen dürfen.
Wie funktioniert diese Umlage eigentlich?
Wer einen Windpark betreibt oder sich Solarzellen auf sein Dach montiert, produziert Strom und wird dafür gefördert. Ziel der Maßnahme war, alternative Energieträger zu unterstützen. Um diese Förderung aber bezahlen zu können, müssen private und gewerbliche Verbraucher die Differenz zwischen dem Marktpreis und den garantierten Kosten zahlen. Im Vorjahr flossen so 3,56 Cent je Kilowattstunde auf das dafür eingerichtete Konto. Eine vierköpfige Familie, die rund 3500 Kilowattstunden Elektrizität nutzte, zahlte also allein 126 Euro für die Umlage – plus Mehrwertsteuer.
Was will die EU-Kommission erreichen?
In Brüssel werden parallel zu den Verfahren gegen Deutschland neue Leitlinien erstellt, die die staatliche Förderung von regenerativen Energien einschließen. Sie sollen sicherstellen, dass die Stromkosten eben nicht ansteigen, und zugleich verhindern, dass Firmen ins Nicht-EU-Ausland umziehen und dort die CO2-Emissionen in die Höhe treiben. In Brüssel vermuten Experten, dass die Kommission also zum einen die vielen Ausnahmen von der Abgabe in Deutschland reduzieren will. Zum Zweiten soll der Strompreis wieder durch den Markt reguliert werden – und nicht im Wesentlichen von staatlichen Garantien, die der Verbraucher finanziert, abhängig sein.
Müssen die Unternehmen die gewährten Rabatte zurückzahlen?
Sollte die Kommission zu dem Ergebnis kommen, dass es sich um verbotene staatliche Beihilfen gehandelt hat, ist mit einer Rückforderung zu rechnen, die nach Einschätzung von Wirtschaftsverbänden in die Milliarden gehen könnte. Auch die Kommission sieht allerdings die Notwendigkeit, besonders energieintensive Bereiche zu entlasten.
Werden die Rabatte jetzt sofort gestoppt?
Nein. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat bereits die Bescheide für die teilweise Befreiung von der Umlage für 2014 verschickt. Diese bleiben auch in Kraft. Zumindest bis zur Entscheidung der EU-Kommission.
Wann wird die Kommission abschließend urteilen?
Üblicherweise dauern die Ermittlungen mindestens ein Jahr. Aber dann ist diese Kommission – und übrigens auch der Wettbewerbskommissar – nicht mehr im Amt. Dadurch könnte sich die endgültige Entscheidung aus Brüssel massiv verzögern.
Wieso ist die Europäische Kommission eigentlich aktiv geworden?
Bei der Kommission sind eine Vielzahl von Beschwerden eingegangen. Dabei handelt es sich um Privatleute, die sich über die steigende EEG-Umlage geärgert haben, aber offenbar auch um Firmen, denen Rabatte verweigert wurden.
Hat die neue Bundesregierung eine Chance, das Verfahren zu stoppen?
Brüssel hat die neuen Regierungspartner bereits während der Koalitionsverhandlungen aufgefordert, das EEG so zu ändern, dass es europarechtskonform ist. Damit lassen sich zwar nicht die bisherigen Sündenfälle aus der Welt schaffen. Aber es wäre doch ein wirkungsvolles Zeichen, die Botschaft verstanden zu haben. - -