Bei der Messerattacke eines psychisch kranken Täters am Bahnhof in Grafing bei München starb ein Mann, drei Opfer wurden verletzt. Foto: dpa

Die Messerattacke von Grafing ist unvergessen. Vier Menschen werden dabei verletzt, einer davon tödlich. Das Münchner Landgericht ordnet eine psychiatrische Unterbringung des 28-jährigen Täters an.

München - „Wie ein schlechter Horrorfilm“ - das sagt ein Anwalt der Nebenklage über das, was am 10. Mai 2016 am Grafinger Bahnhof bei München passiert ist. Vier Menschen hat damals ein 28-Jähriger mit einem Messer attackiert. Einer von ihnen starb. Am Donnerstag entschied das Münchner Landgericht, dass der Beschuldigte in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird. Alle Prozessbeteiligten hatten das zuvor gefordert.

Während des letzten von fünf Prozesstagen wird noch einmal die Unvorstellbarkeit der Tat deutlich. Nie habe er so oft die Worte Glück, Pech und Zufall in einem Prozess gehört, sagt ein Anwalt der Nebenklage. Zufall, dass drei Opfer überlebten. Zufall, dass sie überhaupt Opfer wurden. Der Sohn des getöteten Mannes wendet sich in einer emotionalen Stellungnahme an den Beschuldigten: „Sie haben mir die wichtigste Person meines Lebens genommen, meinen Vater, meinen besten Freund“, sagt der junge Mann, der zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war. Während der Beschuldigte Besuch empfangen dürfe, müsse er selbst auf den Friedhof gehen, wenn er seinen Vater besuchen wolle.

Vor Gericht hatte der Beschuldigte zuvor seine Wahnvorstellungen geschildert und sich entschuldigt: Er habe gedacht, in Deutschland breche der heilige Krieg aus, das Land werde von Islamisten überrannt. Alles was er getan habe, habe damals Sinn ergeben - dass er einem Mann in den Rücken stach, als der ihm vor dem Bahnhof Hilfe anbot. Dass er einen anderen tötete, weil er glaubte, nur so zum Islam konvertieren und sein Leben retten zu können.

So unvorstellbar der Fall, so sachlich die Auseinandersetzung über die psychische Erkrankung des 28-Jährigen, der laut medizinischem Gutachten unter einer bipolaren Störung leidet. Der Verteidiger Florian Alte bedankt sich in seinem Plädoyer dafür. Er sei froh darüber, „weil letztendlich auf der Anklagebank auch ein Mensch sitzt“.

Auf der anderen Seite sitzen die Opfer. Seit der Tat fahre er nicht mehr mit der S-Bahn, schildert einer. Ein anderer stützt sich auf einen Rollator, als er den Gerichtssaal betritt. Das Messer verfehlte nur knapp seine Wirbelsäule und durchtrennte einen Nerv. „Ich war vorher 40, jetzt bin ich 80“, sagt der 59-Jährige, dessen Wade seitdem teilweise gelähmt ist.

Beschuldigter wirkt während der Verhandlung müde

Während der Verhandlungen wirkte der Beschuldigte müde, aber gefasst, den Blick hat er die meiste Zeit starr nach vorne gerichtet. Seit der Tat befindet er sich in psychiatrischer Behandlung. Es ist das erste Mal, dass er dort länger als ein paar Wochen ist, obwohl er sich schon mehrfach in Behandlung begab. Er habe schon seit Jahren psychische Probleme, erzählte der gebürtige Hesse vor Gericht. Mal sei er depressiv, mal manisch gewesen. Seine Medikamente habe er immer wieder abgesetzt, weil er dachte, Cannabis könne ihm besser helfen. Im Nachhinein bereue er das sehr. Auch andere Drogen konsumierte er.

„Vom Himmel gefallen sind die Taten nicht“, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer mit Blick auf die psychischen Krankheiten in der Familie des Beschuldigten und den Drogenkonsum. Wie lange der Mann in der Unterbringung bleibt, ist nicht klar. „Es ist so, dass die psychiatrische Unterbringung letztlich eine der schärfsten Sanktionen ist, die das Strafgesetzbuch kennt“, sagt der Richter. Diese sei prinzipiell erst einmal unbefristet.

Er dürfe nie wieder selbst darüber entscheiden, ob er Medikamente absetze oder durch Cannabis eintausche, hat ein Opfer-Anwalt zuvor in seinem Plädoyer gefordert. „Es wäre und ist nicht zu verantworten.“ Es sei im Sinne der Opfer, der Allgemeinheit und wahrscheinlich auch für den Beschuldigten selbst, um ihm herum alle Türen fest verschlossen zu halten.

Entscheiden wird das aber eine Strafvollstreckungskammer, die regelmäßig überprüft, ob der Beschuldigte weiterhin in der Unterbringung bleibt. Voraussichtlich werde der Täter jetzt in eine Psychiatrie nach Hessen kommen, sagt ein Gerichtssprecher nach dem Urteil.