Vor dem Heilbronner Landgericht geht der Prozess gegen einen Mann zuende, der zwei Polizisten mit einem Messer angegriffen haben soll. (Archivfoto) Foto: dpa

Der Prozess um einen Messerangriff auf zwei Polizisten geht zu Ende. Der Angeklagte entschuldigt sich, doch geschah die Tat im Affekt oder war der Angriff im Polizeirevier geplant?

Heilbronn - Im Prozess um einen Messerangriff auf zwei Polizisten in Heilbronn hat sich der Angeklagte für die Attacke entschuldigt. „Ich werde das Urteil akzeptieren, aber mir ist wichtig, dass man mir verzeiht“, sagte der 29-Jährige am Dienstag vor dem Heilbronner Landgericht. Er sprach von einem „sehr schlechten Gewissen“, das schwerer zu ertragen sei als jede Bestrafung.

Im Juli 2015 soll er zwei Beamte der Wache im Stadtteil Neckargartach mit einem Küchenmesser angegriffen und beide verletzt haben, einen davon schwer. Einer der zwei Polizisten zog daraufhin seine Dienstwaffe und stoppte ihn mit sechs Schüssen.

Der 29-Jährige soll die Polizeiwache laut Anklage vor seiner Tat mehrmals mit Anliegen aufgesucht haben, für die sie nicht zuständig war. Unter anderem soll es um ein laufendes Verfahren für seine geplante Ausreise in die Türkei gegangen sein. Der Angeklagte war 2012 aus Syrien nach Deutschland gekommen, er ist studierter Chemiker.

Welches Motiv hatte der Angeklagte?

Kurz vor seinem Angriff wurde er von den Polizeibeamten gebeten, das Revier zu verlassen. Bei vorherigen Verhandlungen hatte der Angeklagte erklärt, dass er sich von der Polizei „kalt“ behandelt fühlte.

Der große Streitpunkt in der Verhandlung war das Motiv des Angeklagten. Handelte er im Affekt oder geplant? Der Staatsanwalt ging von einer „spontanen Tat“ aus und forderte eine Haftstrafe von acht Jahren wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Das Vorliegen von Mordmerkmalen sah er nicht.

Anwälte der Opfer unterstellten dem Angeklagten dagegen Mordabsicht und verlangten eine „mindestens zweistellige“ Haftstrafe. Das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe liege vor, da die Motive des Angeklagten „nicht begreiflich“ seien. Er habe mit „Vernichtungswillen und hoher Entschlossenheit“ gehandelt. Zudem berief sich die Nebenklage auf Zeugenaussagen, wonach der Angeklagte vorher angekündigt hatte, sich zu rächen und Menschen zu töten.

Auch der Verteidiger, der eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren forderte, sprach von einer ungeheuerlichen Tat. Einen Mordversuch verneinte er aber, da die Motive des Angeklagten nicht zweifelsfrei auszumachen seien. Das Urteil wird am Donnerstag erwartet.