Das Landgericht hat drei Männer wegen Raubs verurteilt Foto: dpa

Drei ehemalige Mitglieder der Black Jackets sind wegen eines Überfalls auf einen Autohändler im Kreis Ludwigsburg vom Landgericht Stuttgart verurteilt worden.

Stuttgart/Asperg - „Jetzt reden Sie doch nicht um den heißen Brei herum“, sagt Ute Baisch, Vorsitzende Richterin der 5. Strafkammer des Landgerichts. „Sie wollten in dem Autohaus doch sicher keine Brezeln kaufen.“ Nein, die drei Angeklagten im Alter von 27 und 22 Jahren wollten ein Auto rauben. Das gestehen die ehemaligen Mitglieder der Straßenbande Black Jackets aus Bruchsal dann auch gleich am ersten Prozesstag. „Das Geld hat halt gelockt“, so einer der beiden 22-Jährigen.

Die drei Burschen aus der Gegend von Bruchsal kennen sich von den Black Jackets her. Sie legen vor Gericht allerdings Wert darauf, dass der von ihnen am 12. September vorigen Jahres verübte Raub nichts mit der Straßenbande zu tun habe.

Das Trio hatte an besagtem Tag gemeinsam bewusstseinserweiternde Substanzen geraucht und war in der Gegend herumgefahren. Der 27-Jährige lotste seine Kumpel dabei nach Asperg im Kreis Ludwigsburg, um Ihnen dort „etwas zu zeigen“, so einer der Angeklagten. Einen Autohändler nämlich – und eben nicht, um dort Brezeln zu kaufen. Einer der 22-Jährigen wollte nicht mitmachen, er blieb im Auto. Die anderen Männer betraten den Verkaufsraum und täuschten Interesse an einem Mercedes vor.

Der Verkäufer wurde mit Pfefferspray attackiert, die Räuber schnappten sich Autopapiere und -schlüssel und rasten mit dem rund 29 000 Euro teuren Mercedes davon. Der Dritte fuhr im BMW hinterher.

In den nächsten Wochen rissen die Männer mehr als 2500 Kilometer mit dem gestohlenen Fahrzeug ab, ohne jedoch einen Käufer zu finden. Schließlich wurden die jungen Männer dingfest gemacht.

Den 27-Jährigen verurteilt die 5. Strafkammer wegen schweren Raubs, Körperverletzung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu fünf Jahren und vier Monaten. Der Bursche ist wegen mehreren Raubüberfällen vorbestraft. Ein 22-Jähriger wird mit drei Jahren und drei Monaten bestraft, der andere, der im Auto geblieben war, mit zwei Jahren auf Bewährung.