Positive Äußerungen über Homosexualität sind in Russland strafbar (Symbolbild). Foto: EPA

Homosexualität ist weder eine Gefahr für die Sitten noch für die Volksgesundheit. Daran erinnert der Straßburger Gerichtshof Russland und stuft ein „Propaganda-Verbot“ für Homosexualität als Menschenrechtsverstoß ein. Einstimmig ergeht das Urteil aber nicht.

Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen seiner Anti-Schwulen-Gesetze verurteilt. Das Verbot von „Propaganda für Homosexualität“ verstößt aus Sicht der Straßburger Richter gegen die Meinungsfreiheit und das Diskriminierungsverbot. Es erfülle keinen legitimen öffentlichen Zweck und fördere vielmehr Homophobie, heißt es in dem Urteil von Dienstag. Das aber sei mit den Werten einer demokratischen Gesellschaft wie Gleichheit, Pluralismus und Toleranz unvereinbar.

In Russland wird seit 2013 bestraft, wer sich in Anwesenheit Minderjähriger positiv über Homosexualität äußert. Auf regionaler Ebene traten bereits 2003 und 2006 ähnliche Gesetze in Kraft. Die Kläger sind drei Aktivisten, die gegen die Gesetze protestiert hatten - unter anderem vor einer Schule und einer Kinderbibliothek. Ihnen wurden deshalb Geldbußen auferlegt.

Der Menschenrechtsgerichtshof sprach ihnen nun Entschädigungen zwischen 8000 und 20 000 Euro zu. Dabei wiesen die Richter die Sicht der russischen Regierung zurück, dass ein „Bedürfnis nach Schutz der Sitten“ die Regulierung der öffentlichen Debatte rechtfertige. Ebenso wenig wollten sie Risiken für die Volksgesundheit oder eine „Konversion“ von Minderjährigen zur Homosexualität erkennen.

Russland: Urteil „politisch motiviert“

Der russische Richter Dmitry Dedov schloss sich dem Urteil nicht an. Das Privatleben von Kindern sei wichtiger als die Meinungsfreiheit von Homosexuellen, schrieb er in seiner abweichenden Meinung. „Die Idee, dass gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen normal sind, schafft eine Situation, in der sie (Kinder) bereit sind, solche Beziehungen einzugehen, einfach aus Neugierde.“ Das aber berge die Gefahr von sexuellem Missbrauch.

Das Urteil sei politisch motiviert, sagte in Moskau der Vorsitzende im Außenausschuss des Parlaments, Leonid Sluzki. „Der Gerichtshof wird immer wieder genutzt, um Russland anzuschwärzen.“ Das russische Justizministerium kündigte an, das noch nicht rechtskräftige Urteil von der Großen Kammer überprüfen zu lassen. Seit Ende 2015 gilt in Russland außerdem ein Gesetz, das es dem nationalen Verfassungsgericht erlaubt, Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs zu überprüfen. Das widerspricht Russlands Verpflichtung, als Mitglied des Europarats die Urteile aus Straßburg umzusetzen.