Apotheken dürfen Medikamente aus dem EU-Ausland künftig weitergeben. Foto: dpa

Apotheker dürfen in Deutschland keine Rabatte geben. Eine bayerische Pharmazeutin machte deshalb einen Umweg über Ungarn, wo die Mehrwertsteuer niedriger ist. Das ist erlaubt, so das Bundesverwaltungsgericht. Billiger wird es vorerst dennoch nicht.

Leipzig - Deutsche Pharmazeuten dürfen Medikamente von einer Apotheke aus dem EU-Ausland an ihre Kunden weitergeben. Solange sie die Arzneimittel überprüfen und Patienten bei Bedarf beraten, verstoßen sie nicht gegen das Berufsrecht, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag. Damit sei gewährleistet, dass sie ihre Apotheke persönlich und eigenverantwortlich leiten. (Az. BVerwG 3 C 30.13) Hintergrund war ein Fall aus Bayern. Patienten konnten dort 2008 Medikamente bei einer Apotheke in Ungarn bestellen, die wegen der niedrigeren Mehrwertsteuer günstiger waren. Die Apotheke in Bayern wollte ihren Kunden damit ein attraktives Angebot gegenüber den Rabatten des Versandhandels machen.

Direkt verdient hat sie an der Weitergabe der Medikamente nicht. Das zuständige Landratsamt verbot die Praxis im Jahr darauf. Seitdem betreibt die Apotheke das Geschäft nicht mehr. Der Anwalt der Apotheke, Christian Tillmanns, rechnet nicht damit, dass das Geschäftsmodell wiederaufleben wird. 2008 sei der Markt noch umkämpfter gewesen. Damals war zudem noch nicht geklärt, ob sich auch Versandapotheken wie DocMorris an die gesetzlich festgelegten Preise für rezeptpflichtige Arzneien halten müssen. Seit 2013 verbietet das Arzneimittelgesetz auch ausländischen Internetapotheken, Rabatte zu gewähren. Ein Preiskampf soll so zum Schutz der Patienten und im Interesse der Versorgungssicherheit vermieden werden.

Beendet ist die Diskussion allerdings noch nicht. In einem anderen Verfahren entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf Ende März darüber, ob es das Rabatt-Verbot dem Europäischen Gerichtshof vorlegt.