Die EnBW klagt auf Schadenersatz. Foto: dpa

Laut einem Medienbericht will die EnBW 200 Millionen Euro Schadensersatz einklagen. Dabei geht es um das Abschalten von Atomkraftwerken.

Karlsruhe - Die EnBW will bei ihrer Schadenersatzklage nach dem Abschalten von Atomkraftwerken infolge der Reaktorkatastrophe von Fukushima laut einem Bericht mehr als 200 Millionen Euro zurück. Ein Unternehmenssprecher kommentierte die Angaben der „Stuttgarter Zeitung“ vom Samstag nicht und verwies auf den offiziell schon genannten „niedrigen dreistelligen Millionenbetrag“. Die Klage gegen Bund und Land hatte der drittgrößte deutsche Energieversorger mit Sitz in Karlsruhe am 23. Dezember beim Landgericht Bonn eingereicht.

Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung hatte 2011 ein Atom-Moratorium beschlossen. Acht Anlagen sollten zunächst nur drei Monate abgeschaltet werden und wurden anschließend auf Basis der Atom-Novelle für immer stillgelegt. Zu den betroffenen Reaktoren zählten auch zwei EnBW-Meiler in Philippsburg und Neckarwestheim. RWE und Eon hatten deutlich vor der EnBW Ansprüche geltend gemacht.

Die atompolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Sylvia Kotting-Uhl, sagte der Zeitung, der Konzern solle die Klage zurücknehmen und zur Linie des „Respekts vor den Besorgnissen der Bevölkerung“ nach der Atomkatastrophe in Japan zurückkehren. Hingegen zeigte eine Sprecherin des EnBW-Miteigentümers OEW Verständnis für die Klage: „Die Vorgehensweise ist für uns absolut nachvollziehbar.“