Am Maurener Berg wohnen die Ditzinger am Rande der Natur. Foto: factum/Weise

50 Jahre alte Pläne verhindern, dass am Maurener Berg baut, wer will. Das könnte sich ändern. Auch wenn einige diese Ditzinger Landhaussiedlung mit viel Grün bewahren wollen, wie sie ist.

Ditzingen - Der Ditzinger Gemeinderat muss in absehbarer Zeit eine Grundsatzentscheidung treffen: Lässt er eine Bebauung des Maurener Bergs in der Kernstadt über das bisher zulässige Maß zu oder nicht? In einer ersten Diskussion hatten die Räte weder dafür noch dagegen votiert. Sie haben das Thema mit großer Mehrheit in den Ausschuss für Technik und Umwelt zurück verwiesen. Zunächst wird also er sich abermals damit befassen.

Die Grundlage der Diskussion war das städtebauliche Konzept des Stuttgarter Büros ARP. Die Planer hatten aufgezeigt, dass im östlichen Teil des Maurener Bergs die Möglichkeit zur Nachverdichtung bestehe. Dafür muss der Bebauungsplan geändert werden. Doch mit einer Ablehnung oder Zustimmung des Konzepts allein ist es nicht getan. Es stellt sich eine Grundsatzfrage: Stillt der Gemeinderat die Nachfrage potenzieller Bauherrn und lässt eine Verdichtung zu – oder will er den Charakter des Gebiets als Landhaussiedlung mit viel Grün bewahren? Der Maurener Berg ist in dieser Hinsicht einzigartig in der Stadt.

Von „kleinen Korrekturen“ und Reparaturen

Die Verwaltung hatte beantragt, das Konzept der Stuttgarter Planer nicht weiter zu verfolgen, den Bebauungsplan von 1966 also nicht zu ändern. Mittelfristig sei bei einer Nachverdichtung von nicht mehr als zehn bis 15 neuen Wohneinheiten auszugehen. Gleichwohl seien dann aber auch größere Geschosswohnungsbauten möglich. Der Freie-Wähler-Fraktionschef Manfred Grossmann argumentierte dagegen. Man könne „feine Korrekturen“ am bestehenden Bebauungsplan vornehmen. Schließlich gebe es „nicht nachvollziehbaren Lücken“ im Gebiet. Der Lückenschluss ändere den Charakter des Gebiets nicht.

Er brachte detaillierte Vorschläge zur Verdichtung vor. Das führte den Fraktionschef der Unabhängigen Bürger, Dieter Schnabel, zu der Aussage, dass angesichts der Komplexität das Thema in diesem Moment nicht weiterzuverfolgen sei. Teile der Grünen-Fraktion begrüßten Grossmanns Vorstoß. Mit Verweis auf den mehr als 50 Jahre alte Bebauungsplan gab die Fraktionschefin Doris Renninger zu bedenken, dass dies zwar ein Landhausgebiet sei. Aber mehr als 50 Jahre nach dem Beschluss des Bebauungsplans „darf man auch reparieren“. Zumal der Rat 1989 beschlossen hatte, eine weitere Bebauung zu ermöglichen.

Gemeinderat verweist das Thema zurück

Der als SPD-nah geltende Oberbürgermeister Michael Makurath indes warnte davor, mit einer Bebauungsplanänderung schnelle Ergebnisse erzielen zu können: „Ein Bestandsgebiet zu ändern ist eine große Herausforderung.“ Sven Sautter (CDU) sprach sich ebenfalls gegen einen Planänderung zum jetzigen Zeitpunkt aus. Die Motivation mancher Bauherrn im Gebiet sei der Erbfolge geschuldet. Wenn der Bebauungsplan geändert würde, käme das vor diesem Hintergrund dem „Öffnen der Büchse der Pandora“ gleich.

Sautter setzte sich bei vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen durch mit seinem Antrag, das Thema ergebnisoffen an den Ausschuss für Technik und Umwelt zurück zu verweisen. Dieser wird sich deshalb laut dem Rathaussprecher Guido Braun in der zweiten Jahreshälfte abermals mit dem Thema befassen.

Lange Debatte über die Gartenstadt von Korntal-Münchingen

Ausgangspunkt
Die binnen rund hundert Jahren entstandene Gartenstadt im Stadtteil Korntal ist geprägt von großen Einfamilienhäusern auf großen Grundstücken. Viele Bewohner leben dort, seit sie, Eltern oder Großeltern dort gebaut haben. Mancher Erbe aber hat sich auch zum Verkauf des Grundstücks entschieden, zumal, wenn er nicht in der Stadt oder Region lebt. Bauträger kauften die Grundstücke auf. Sie handelten wirtschaftlich: Es entstanden Mehrfamilienhäuser. Das wiederum missfiel Teilen des Gemeinderats.

Entwicklung
Nach jahrelangen Diskussionen hat der Gemeinderat im Jahr 2010 eine Erhaltungssatzung beschlossen. Im Klartext bedeutet dies, dass Hausbesitzer, die abreißen, neu bauen oder die Nutzung ändern möchten, nicht nur die Vorgaben der Bebauungspläne einhalten müssen. Ihr Vorhaben muss in der Größe des Hauses, dessen Typ und Form auch dem Charakter der Gartenstadt entsprechen. Mit der Satzung kann die Stadt die Baugenehmigung verweigern, wenn ein Neubau für die Gartenstadt zu wuchtig wäre oder das Gebäude in anderem Stil entstehen soll.