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Massen-Events Sicherheit gibt es nicht per Gesetz

Sven Hahn, vom 29.07.2010 12:05 Uhr

Duisburg - Bei der Loveparade in Duisburg kam es zur Katastrophe mit mittlerweile 21 Toten. Da stellt sich die Frage: Wie steht es in Deutschland um die Sicherheit der Besucher von Großveranstaltungen?

Es ist extrem eng. Zu viele Menschen drängen sich auf einem Fleck. Seit Stunden geht nichts voran. Von hinten drängen immer mehr Menschen nach. Irgendwann ist es so voll, dass keiner mehr in der Lage ist, sich zu bewegen. Das Drücken der Masse bestimmt, wo es langgeht. Menschen stürzen und liegen auf dem Boden. Es ist nicht mehr möglich, ihnen auszuweichen. Die Masse trampelt über sie hinweg.

"Die Personendichte war das Problem"

"Was bei der Loveparade passiert ist, war aber keine Panik", sagt Rainer Könnecke. Er ist Experte für das Verhalten von Menschenmassen bei der IST (Integrierte Sicherheitstechnik GmbH) in Frankfurt am Main. "Die Personendichte, die im Tunnel entstanden ist, war das Problem." Die einzige Lösung in solchen Fällen seien alternative Bewegungsoptionen - Ausweichmöglichkeiten, um dem Gedränge entgehen zu können. "Diese Auswege fehlen nur allzu oft im Sicherheitskonzept von Großveranstaltungen", sagt Könnecke.

Die rechtlichen Vorgaben für die Schauplätze großer Events werden mit der Veranstaltungsstättenverordnung geregelt. Diese variiert je nach Bundesland und Kommune, enthält aber in der Regel die Art der erlaubten Baustoffe, Wandverkleidungen oder Bodenbeläge. Auch die Größe und Länge von Rettungswegen, Türen und Treppen sind hier festgelegt.

Kommentare (1)
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AUG
09
21:23 Uhr, geschrieben von Heinrich Bernhardt, Polizeipräsident a.D.
Love Parade Duisburg - kein Panikproblem
Ich kann Hr. Könnecke nur zustimmen: "Die Personendichte, die im Tunnel entstanden ist, war das Problem". Von einer Panik, wie sie sich per Definition aus der Literatur ergibt, kann keine Rede sein. - Dies nach dem Erkenntnisstand, den ich aus den Medien entnommen habe. Es war untragbar, egal wer dafür als Organisation oder Person dafür die Verantwortung zu tragen hat, ein solches Konzept auzusetzen, geschweige denn, dieses zu genehigen.
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