Am 1. November wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen.
Das neue Dokument, des Bürgers bald wichtigste Karte, wurde gegenüber dem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen.
Er hat die gleichen Abmessungen, die man bereits von vielen anderen Plastikkarten des alltäglichen Geschäftsverkehrs kennt. Durch die optimierten Abmessungen kann der neue Personalausweis künftig in der Geldbörse mit anderen Karten, wie beispielsweise Kreditkarte oder Führerschein, untergebracht werden.
Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die die Fälschungssicherheit erhöhen. Unter anderem gehört dazu der Sicherheitsdruck mit mehrfarbigen feinen Linienstrukturen und Mikroschriften, Oberflächenprägungen, ein integrierter Sicherheitsfaden sowie Hologramme und Kippbilder.
Im Vergleich mit dem alten Ausweis sind zwei neue Angaben hinzugekommen: die Postleitzahl und der Ordens- oder Künstlername. Außerdem ist auf der Vorderseite eine neue Nummer aufgebracht: Die sechsstellige Zugangsnummer, die im Übrigen keine Rückschlüsse auf die Person ermöglicht, wird benötigt, wenn man die PIN versehentlich zweimal falsch eingegeben hat.
Neu ist auch ein Chip, der es ermöglicht, dass der neue Personalausweis noch vielseitiger genutzt werden kann als bisher.
Eine neue Möglichkeit ist das "Sich-online-Ausweisen", auch eID-Funktion (electronic Identity-Funktion) genannt. Der Ausweisinhaber kann sich im Internet und an Automaten sicher und eindeutig anmelden und seine Identität belegen. Beim Online-Einkauf verschafft diese neue Funktion darüber hinaus die Gewissheit, dass das Gegenüber im Internet auch wirklich derjenige ist, für den er sich ausgibt. Diese Funktion ist erst bei Personen über 16 Jahren aktiviert und kann jederzeit beim Einwohnermeldeamt an- und ausgeschaltet werden.
Ebenfalls neu ist eine Sperrmöglichkeit des Ausweises, damit bei einem Verlust keine dritte Person den Ausweis für sich nutzen kann. Die Sperrung und ggf. Entsperrung muss ebenfalls beim Meldeamt vorgenommen werden.
Die dritte neue Funktion ist die Unterschriftsfunktion, auch Signaturfunktion genannt. Dazu muss zunächst ein Signaturzertifikat erworben und auf den Ausweis geladen werden. Diese Zertifikate erhält man direkt bei einem zugelassenen Signaturanbieter und NICHT bei der Ausweisbehörde. Wer mehr über den neuen Ausweis mit seinen Möglichkeiten erfahren möchte, kann sich auf den Seiten des Personalausweisportals umfassend informieren. Die Internetadresse lautet www.personalausweisportal.de.
Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass/Kinderreisepass
- Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde)
- NEU: aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht mehr als sechs Monate alt)
- Bei Personen unter 16 Jahren: Zustimmungserklärung beider Eltern (kann von der Homepage der Stadt Marbach herunter geladen werden oder ist auch erhältlich beim Einwohnermeldeamt) sowie Personalausweise/Reisepässe beider Eltern
-bei alleinigem Sorgerecht Sorgerechtsbeschluss beziehungsweise Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt
Welche Gebühren werden ab dem 1.11.2010 fällig?
- für den Personalausweis für Personen ab 24 Jahren28,80 Euro
- für den Personalausweis für Personen unter 24 Jahren22,80 Euro(Gebührenfreiheit nur noch bei Bedürftigkeit!)
- für den vorläufigen Personalausweis10 Euro
Weitere Gebührenregelungen:
- Das erstmalige Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres ist gebührenfrei
- Das Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion ist gebührenfrei
- Das Ändern der Anschrift bei Umzügenist gebührenfrei
- Das Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfallist gebührenfrei
- Das Entsperren der Online-Ausweisfunktion kostet sechs Euro
- Das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktionkostet sechs Euro
- Das Ändern der PIN im Einwohnermeldeamt (beispielsweise bei vergessener PIN) kostet sechs Euro
Wie lange sind die neuen Personalausweise gültig?
Personalausweise sind wie bisher bei Personen ab 24 Jahren zehn Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Die bisherigen Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist jederzeit möglich.
Fingerabdrücke - ein Muss?
Nur auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Ausweis Fingerabdrücke abgelegt werden. Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen jedoch nur von hoheitlichen Stellen wie Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.
Ihr Ausweis läuft erst nach dem 1.November 2010 ab, aber Sie möchten noch einen Personalausweis nach "altem Muster"?
Dieser Antrag muss mit den vollständigen Unterlagen bis zum 29. Oktober beim Einwohnermeldeamt gestellt werden. Bei der Verwaltungsstelle in Rielingshausen ist dies nur bis Donnerstag, 28. Oktober möglich.