Das Ludwigsburger Amtsgericht hat einen Mann aus Kornwestheim zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Foto: dpa

Zwei Jahre Haft auf Bewährung – das Ludwigsburger Amtsgericht hat einen Mann aus Kornwestheim verurteilt, weil er seine Freundin geschlagen und vergewaltigt hat. Der Angeklagte hatte während der Verhandlung zunächst geschwiegen.

Kornwestheim - Es stand zunächst Aussage gegen Aussage, auch die Zeugen hatten vor dem Amtsgericht Ludwigsburg nichts Wesentliches zur Aufklärung beizutragen, waren sie doch am 6. September des vergangenen Jahres, spät in der Nacht, nicht dabei, als der 28-Jährige sich an seiner Exfreundin vergangen haben soll. Doch schließlich räumte der Angeklagte die Tat ein und erhielt zwei Jahre auf Bewährung.

Der Angeklagte weigerte sich lange, eine Stellungnahme abzugeben. Er ließ lediglich seinen Anwalt verkünden, sein 28-jähriges Opfer habe ihn monatelang gestalkt, nachdem er die Beziehung beendet hatte. In der besagten Nacht sei es zu einem Streit in seiner Wohnung im Kornwestheimer Süden gekommen, wobei er die Frau auch geschlagen habe. Der Geschlechtsverkehr, zu dem es dann trotz allem gekommen sei, sei jedoch einvernehmlich gewesen.

Das Opfer flüchtete nach der Tat zu einer Bekannten

Das sah die Staatsanwaltschaft anders. Demnach sei die 28-Jährige mitten in der Nacht in die Wohnung gegangen, um ihre Sachen abzuholen. Währenddessen kehrte der Angeklagte, unter Drogen stehend, heim. Es sei zum Streit gekommen, der 28-Jährige habe die Frau aufgefordert, innerhalb einer Minute mit ihrem Kram aus der Wohnung zu verschwinden, und habe die Sekunden rückwärts gezählt. Das Opfer habe länger gebraucht, der Mann sei handgreiflich geworden, habe sie ins Gesicht und auf den Körper geschlagen, Bluse und Hose zerrissen, sie gestoßen und getreten. Anschließend habe er die Frau gezwungen, sie oral zu befriedigen. Das werde sie künftig jeden Tag machen müssen, habe er gedroht. Zu weiteren Misshandlungen sei es nur nicht gekommen, weil er Heroin geraucht habe und eingeschlafen sei. Die Frau sei zu einer Bekannten geflüchtet. Blutverschmiert und mit Hämatomen übersät habe sie morgens vor deren Tür gestanden.

Das Opfer sagte über zwei Stunden lang hinter verschlossenen Türen aus. Sie habe zudem schon stark genug unter den psychischen Folgen der Tat zu leiden, hieß es. Dass sie indes immer noch an dem 28-Jährigen hängt, konnte die Öffentlichkeit indirekt durch einen Brief erfahren, den sie an den Kornwestheimer geschrieben hat. Darin zeigt sie sich bereit, ihm zu verzeihen und äußert die Vermutung, dass es ohne die Drogen nie zu der Tat gekommen wäre.

Der Angeklagte muss Schmerzensgeld zahlen

Sie selbst soll seit der Bekanntschaft zu dem 28-Jährigen auch Drogen konsumiert haben, darauf deuteten die Zeugenaussagen hin. Von Halluzinationen, unter denen sie gelitten habe, berichtete eine 30-jährige Zeugin, die auch angab, das Opfer habe dem 28-jährigen Angeklagten nachgestellt. Die Zeugin überzeugte allerdings die Staatsanwaltschaft nicht.

Sie und das Gericht hielten das Opfer für glaubwürdig. Seine letzte Chance für ein Geständnis im Laufe der Verhandlung nutzte der Angeklagte daher, um die Tat schließlich einzuräumen. Außerdem erklärte er sich zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 3000 Euro an das Opfer bereit. Dass er der 28-Jährigen eine weitere Aussage ersparte hatte, rechnete das Gericht zu seinen Gunsten, sodass es eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren verhängte, ausgesetzt auf Bewährung. Außerdem muss der Kornwestheimer 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.