Michel Friedman Foto: Leif Piechowski

Michel Friedman, bekannter Rechtsanwalt und Fernsehmoderator, hat einen Mann aus Bönnigheim angezeigt, der ihn im Internet mit derben Ausdrücken beleidigt und aufs Übelste diffamiert haben soll.

Michel Friedman, bekannter Rechtsanwalt und Fernsehmoderator, hat einen Mann aus Bönnigheim angezeigt, der ihn im Internet mit derben Ausdrücken beleidigt und aufs Übelste diffamiert haben soll.

Besigheim - Michel Friedman selbst wird am heutigen Mittwoch wohl nicht vor dem Amtsgericht Besigheim erscheinen. Dabei steht er eigentlich im Zentrum der Verhandlung. Denn der bekannte Rechtsanwalt und Fernsehmoderator hat einen Mann aus Bönnigheim angezeigt, der ihn im Internet mit derben Ausdrücken beleidigt und aufs Übelste diffamiert haben soll. Weil er Widerspruch gegen den Strafbefehl einlegte, muss der Bönnigheimer Angeklagte sich nun vor dem Amtsgericht Besigheim verantworten.

Laut Anzeige soll sich der Mann im August 2013 in einem Blog im Internet extrem despektierlich über Michel Friedman geäußert haben. Unter anderem bezeichnete er den TV-Moderator als „Spezialist in Fragen der sexuellen Nutzbarkeit ukrainischer Zwangsprostituierter“ und als „Drogist mit Spezialkenntnissen in weißen Nasenpudern“. Zudem führte der Bönnigheimer offenbar eine öffentliche Toilette als „angemessenen beruflichen Unterschlupf“ für Friedman an und erging sich ausführlich in höchst derben Beleidigungen in Fäkalsprache.

Auf den jüdischen Hintergrund von Friedman ging der Angeklagte in diesem Fall zwar offenbar nicht ein. Doch in diversen anderen Einträgen im Internet ist er bereits mehrfach durch massiv antisemitische Äußerungen aufgefallen. Unter anderem strotzen die Beiträge auf seinem Facebook-Profil nur so von abfälligen Bemerkungen über Juden und israelfreundliche Politik. Auch Beleidigungen der aus seiner Sicht von Juden durchsetzten Bankenwelt sind im Internet zahlreich zu lesen. Bei der Polizei ist der Bönnigheimer wegen derlei antisemitischer Äußerungen offenbar ebenfalls bekannt.

Außerdem scheint es der Angeklagte gleichzeitig auf die Alternative für Deutschland (AfD) abgesehen zu haben. Immer wieder greift er diese im Internet öffentlich an und bezeichnet sie unter anderem als von „Linksterroristen“ infiltriert. Hinter vorgehaltener Hand ist allerdings auch die Rede von einer gewissen Nähe des Angeklagten zu einzelnen AfD-Mitgliedern sowie von einer Strafanzeige, in der der Bönnigheimer die Alternative für Deutschland der Verleumdung bezichtigt haben soll.

Doch Bernd Kölmel, Sprecher des AfD-Landesvorstands, sagt, er wisse nichts von einer solchen Anzeige. „Wir werden relativ häufig verklagt“, so Kölmel. Das sei wohl das Schicksal aller Parteien, mutmaßt er. Am Anfang sei der Landesvorstand wegen drohender Klagen noch nervös geworden, Doch nun nehme man das gelassen, in den meisten Fällen erwiesen sich die Vorwürfe nämlich als haltlos.

Der Angeklagte selbst sei ihm nur flüchtig bekannt, sagt Kölmel. Er wisse von einschlägigen Einträgen dieses Mannes im Internet. Zudem sei er wohl einmal auf einer Veranstaltung der AfD aufgetaucht, auf Wunsch eines Parteimitglieds aber „in sehr zivilisierter Weise“ zum Gehen aufgefordert worden - dem sei er auch ohne Umschweife nachgekommen.

Weder Michel Friedman noch der Angeklagte waren am Dienstag für eine Stellungnahme zu erreichen.