Wohnungssuche in Stuttgart: Angebote finden sich am Aushang in der Universität Stuttgart unter anderen Informationen nur wenige. Foto: Leif Piechowski

Die Befürworter des umstrittenen Zweckentfremdungsverbots haben ernst gemacht. Mit knapper Mehrheit hat der Gemeinderat die Einführung in Stuttgart zum 1. Januar 2016 beschlossen.

Stuttgart - Der Haus- und Grundbesitzerverein Stuttgart ist Sturm dagegen gelaufen und seine Interessenvertreter im Gemeinderat wehrten sich nach Kräften – das Zweckentfremdungsverbot konnten sie trotzdem nicht verhindern.

Am Donnerstagabend hat das öko-soziale Lager zusammen mit Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) und dem Einzelstadtrat Ralph Schertlen eine entsprechende Satzung beschlossen. Sie soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten und verhindern, dass bewohnbare Wohnungen mehr als sechs Monate leer stehen oder Wohnraum gar vernichtet wird. Außerdem soll damit verhindert werden, dass immer mehr Wohnungen über Internetportale an Städtetouristen vermietet werden.

27 Gegnern stehen 30 Befürworter gegenüber

Die bürgerlich-konservativen Gruppierungen im Gemeinderat und die rechtspopulistische AfD versuchten den Beschluss abzuwenden. Stadträte wie Joachim Rudolf (CDU) und Jürgen Zeeb (Freie Wähler), die dem Hausbesitzerverein verbunden sind, beklagten einen schweren Eingriff in Eigentumsrechte. Sie warnten auch vor Leerstandsschnüffelei und einer „Kultur des Misstrauens“. Kuhn konterte. Der gesetzliche Schutz des Eigentums sei „in den Sozialstaat eingebettet“. Die Verwaltung wolle Eigentümer nicht drangsalieren, sondern mit ihnen ins Gespräch kommen. Den 27 Gegnern standen im Gemeinderat letztlich 30 Befürworter gegenüber.

Die Stadtverwaltung hofft, dass mit Hilfe der Satzung auf jeden Fall mehrere Hundert Wohnungen wieder auf den Markt gebracht werden können. Manche Befürworter im Gemeinderat erwarten sogar, dass bis zu 4000 zusätzliche Wohnungen mobilisiert werden können. Kuhn betonte, dass ein ganzer Strauß von Maßnahmen verfolgt werden müsse, damit man die Wohnungsnot in Stuttgart wirksam bekämpfen könne. Dazu gehöre diese Satzung.