Ohne Genehmigungen geht nichts in der Luftfahrt. Das zeigt ein Prozess um einen Helikopterpiloten. Foto: dpa

Ein Hubschrauberpilot, der im März vor drei Jahren für ein Magstadter Autohaus im Einsatz war, wehrt sich gegen seine Verurteilung: Er legte Berufung gegen das Urteil des Böblinger Amtsgerichts wegen unerlaubter Außenlandung ein.

Magstadt - Das Stuttgarter Landgericht ist schon das zweite Gericht, das sich mit einem Hubschrauberflug von einer Wiese auf ein Autohausgelände im März 2013 in Magstadt beschäftigt. Die Frage ist, ob der Pilot damit gegen das Luftverkehrsgesetz verstoßen hat oder nicht. Habe er, war das Böblinger Amtsgericht der Meinung, und verurteilte ihn im vergangenen Jahr wegen einer unerlaubten Außenlandung zu einer Geldstrafe von 3000 Euro. Dem Verurteilten war die Summe eindeutig zu viel, hatte er doch auf einen Freispruch gehofft, der Staatsanwaltschaft zu wenig. Deshalb legten beide Parteien Berufung gegen das Urteil des Amtsrichters ein.

Das Zeugenprogramm in dem Berufungsverfahren ist sportlich: 18 Magstadter, Polizeibeamte, Piloten, Mitarbeiter vom Stuttgarter Regierungspräsidium sowie die Betreiberfamilie des Magstadter Autohauses sind geladen. Ein Beschäftigter des Luftfahrtbundesamtes verfolgt den Prozess und wird am Ende als Sachverständiger gehört. Und Reiner Skujat, der Vorsitzende Richter der 31. Berufungskammer, will schon genau wissen, welche Vorbereitungen für die Veranstaltung am 16. und 17. März 2013 auf dem Gelände eines Magstadter Autohauses samt Hubschrauberrundflügen getroffen wurden und welche Genehmigungen dafür erforderlich waren.

Rundflüge mit Passagieren genehmigt

Die Frage nach den Genehmigungen war und ist der Knackpunkt in dem Verfahren. Die Rundflüge mit Passagieren, für die der Helikopter von einer Wiese aus startete und dort wieder landete, sind nicht das Problem. Für sie hatte die Fluggesellschaft, die den Hubschrauber gestellt hatte, eine entsprechende Genehmigung vom Stuttgarter Regierungspräsidium. Weil kurzfristig das Festprogramm an jenem Märzwochenende vor drei Jahren aber geändert werden musste, wurden nur am Samstag Rundflüge angeboten. Deshalb hatte der Seniorchef des Autohauses den Piloten gebeten, nach dem letzten Rundflug mit dem Helikopter – ohne Passagiere an Bord – von der Wiese auf das Autohausareal zu fliegen, damit die Gäste am Sonntag den Hubschrauber aus nächster Nähe inspizieren konnten.

Dass dieses Manöver nicht durch das Behördenplazet für die Passagierrundflüge gedeckt war, darin sind sich alle Prozessbeteiligten einig. Der angeklagte Pilot glaubt sich dank einer sogenannten Allgemeinerlaubnis, in der Außenlandungen geregelt sind, im Recht. Die Staatsanwaltschaft bezweifelt das. Für ihn sei es eine normale Landung gewesen, sagt der 50-Jährige, der in dem Berufungsverfahren seine Sicht der Dinge schildert. Vor dem Böblinger Amtsgericht hatte er dazu geschwiegen. Die Landung hatte der versierte Pilot an Bedingungen geknüpft: So mussten beispielsweise Ordner das Gelände absperren, so dass sich keine Gäste beim Landeanflug in dem Außenbereich aufhielten – und wenn doch, dann in gebührendem Abstand.

Baum gefällt, Zaun abgebaut

Schon etliche Tage vor den Festivitäten war ein Baum auf dem Gelände gefällt und ein Zaun abgebaut worden. „Aus unserer Sicht war damit ohne Probleme eine Landung zu machen“, sagt ein als Zeuge geladener Kollege des angeklagten Piloten vor Gericht. Der 52-Jährige hätte an jenem Märzsamstag fliegen sollen, war aber verhindert. Er hatte sich mit dem Angeklagten das Autohausareal angeschaut, weil der Händler ursprünglich geplant hatte, den Hubschrauber von dort aus zu den Rundflügen starten und landen zu lassen. Das aber hätten sie abgelehnt, sagt der Berufspilot im Zeugenstand. Das hätte für die Nachbarn zu viel Lärm bedeutet, auch wäre dann eine dauerhafte Absperrung des Geländes erforderlich gewesen, nennt der 52-Jährige ein paar der Gründe für die Verlegung der Starts und Landungen auf eine Wiese am Ortsrand. Den Helikopter von dort auf das Autohausareal zu fliegen, sei seiner Ansicht nach wegen der Allgemeinerlaubnis zulässig gewesen. „Da haben wir schon heißere Kisten geflogen“, sagt der 52-Jährige.

Das Verfahren wird am Dienstag, 25. Februar, um 9 Uhr fortgesetzt.