Das Gericht geht auf die Anwohner ein, die eine Schadstoffmessung verlangen. Foto: dpa

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat mit einem Urteil nun den Bau der Magstadter Umfahrung ausgebremst. Wann das Vorhaben umgesetzt werden kann, ist offen.

Magstadt - Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat den Bebauungsplan für die Osttangente in Magstadt (Kreis Böblingen) in seinem abschließenden Urteil für ungültig erklärt. In der Begründung heißt es, die Gemeinde habe die entstehenden Luftschadstoffe nicht messen lassen. Der Magstadter Schultes Hans-Ulrich Merz sieht das gelassen, denn bereits in der mündlichen Verhandlung habe der Richter angemerkt, die Emissionen müssten noch genauer untersucht werden. Das freilich wird Merz veranlassen.

Der Schultes ist sich sicher, dass es wenig Abgase gibt

Die Anwohner, die vor dem Gericht klagten, wandten sich gegen einen Kreisverkehr an der Osttangente in der Nähe ihrer Grundstücke – wegen des Lärms und der Abgase. Merz ist sich jedoch sicher, „dass die Schadstoffbelastung der Straße relativ gering ausfällt“. Laut dem Amtschef haben das bereits andere Untersuchungen an viel stärker befahrenen Straßen gezeigt wie zum Beispiel an der Bundesstraße 464, an denen zudem viel ungünstigere Windverhältnisse herrschten. Für die geplante Osttangente war deshalb bisher kein Immissionsgutachten angefertigt worden. Merz sagt jetzt: „Da müssen wir nacharbeiten, selbst wenn wohl nichts dabei herauskommt, das gegen die Umfahrung spricht.“ Eine Lärmschutzwand werde es keine geben, höchstens Lärmschutzfenster.

Ob und wann das Gericht grünes Licht gibt, um mit dem Bau zu beginnen, bleibt offen. Der Gemeinderat hat den Plänen jedenfalls vor zwei Jahren zugestimmt. Allerdings müssen die Kosten neu kalkuliert werden, Ursprünglich waren sie mit 2,4 Millionen Euro beziffert worden.