Den rückwärtigen Anbau dieses Hauses muss der Eigentümer abreißen. Foto: factum/Weise

Die Verwaltungsrichter weisen die Klage zweier Wochenendhauseigentümer ab. Sie geben dem Landratsamt recht, das angeordnet hat, die Häuser zu verkleinern.

Magstadt - Das Landratsamt hat keine Fehler gemacht, als es von zwei Wochenendhauseigentümern im Magstadter Kleingartengebiet Reisach verlangte, ihre viel zu groß geratenen Datschen zurückzubauen. So lautet das Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts im Rechtsstreit der beiden Eigentümer gegen die Baurechtsbehörde des Landratsamts. Ziemlich eindeutig bestätigten die Richter die Auffassung der Behörde, dass die Wochenendhäuser gegen die gängigen Bauvorschriften verstoßen. Das Gericht wies die Klage der Eigentümer gegen diese Anordnung des Landratsamts ab.

Er habe sich beim Bau seines Wochenendhauses an den Gebäuden der Nachbargrundstücke orientiert, hatte der Sindelfinger Dieter Faude seine Klage begründet. Und diese Häuser seien auch deutlich größer als erlaubt, das Landratsamt würde dies jedoch nicht ahnden, sagt Faude. Seine Datsche hat inklusive eines Anbaus 55 Quadratmeter Grundfläche, 20 Quadratmeter mehr als erlaubt. Diesen Anbau muss er jetzt abreißen. Seinem Hauptargument, dass das Landratsamt mit unterschiedlichen Maßstäben messe und kein Konzept habe, wie es Verstöße gegen die Bauvorschriften ahnde, folgten die Richter nicht. „Gerichtlich überprüfbare Ermessenfehler“ der Baurechtsmitarbeiter „vermag die Kammer nicht zu erkennen“, heißt es im Urteil. Die Behörde habe ein System, nach dem sie einschreite. In der mündlichen Verhandlung habe ein Vertreter der Kreisbehörde dargelegt, wie man künftig „systematisch Schritt für Schritt von Westen nach Osten“ kontrollieren werde. Verstöße gegen die Bauvorschriften sollten schnell geahndet werden. Die Richter sahen keine Anhaltspunkte, an der Ernsthaftigkeit dieses Konzepts zu zweifeln. Auch dass der Abriss für Faude teuer wird, sei kein Argument zu Gunsten des Klägers, so das Gericht. Würde man die Kosten zum ausschlaggebenden Faktor machen, hätte es künftig jeder Bauherr in Berufung auf dieses Urteil in der Hand, durch einen besonders aufwendigen Bau vollendete Tatsachen zu schaffen.

Nur bei der Farbgebung erhält der Kläger Recht

Die Datsche von Faude verstoße in mehreren Punkten gegen die Vorschriften. Die Grundfläche sei mit 55 Quadratmetern zu groß, eine auf das Grundstück eingezogene Mauer sei unzulässig. Lediglich im Punkto Farbgebung gaben die Richter dem Kläger Faude recht. Der vom Landratsamt geforderte„unauffällige Farbton, der sich in die Landschaft einfügt“ sei „zu ungenau formuliert“. Auch könne man von einem Bauherrn nicht verlangen, dass er vor dem Streichen den Farbton mit den Mitarbeitern des Landratsamtes abstimmt. Da sei die Baurechtsbehörde gefordert, genaue Vorschriften zu erlassen.

Auch die Klage des zweiten Klägers wies das Gericht ab. Dieser hatte sich dagegen gewehrt, wie angeordnet die Fenster aus seinem Wintergarten zu entfernen. So will es das Landratsamt, weil sonst das Wochenendhaus die erlaubte Grundfläche deutlich überschreitet. „Wir fühlen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt“, sagte Dusan Minic, der Sprecher des Landratsamtes. Die beiden Kläger waren am Donnerstag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Dieter Faude aber denkt offenbar über eine Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim nach. „So lautet die Absprache. Zunächst werden wir das Urteil aber prüfen“, sagte sein Anwalt Andreas Lieb unserer Zeitung.

Er verwies auf andere Verfahren am Stuttgarter Verwaltungsgericht. Dort werden zur Zeit bei anderen Kammern ebenfalls Klagen von Magstadter Wochenendgrundstückebesitzern gegen das Landratsamt verhandelt, mit zum Teil anderen Ausgang. „In einigen Fällen hat man sich vor Gericht geeinigt“, sagte Lieb.