Das Verwaltungsgericht hat sein Urteil gesprochen: Das Land soll zum 1. Januar 2018 für ganz Stuttgart ein Dieselfahrverbot beschildern.

Stuttgart - Die Tage der freien Fahrt für Dieselfahrzeuge in der Landeshauptstadt sind mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts von Freitag gezählt. Der Gesundheitsschutz gehe eindeutig vor, so das Gericht.

Wen betrifft das vom Gericht geforderte Fahrverbot für Stuttgart?
Die Betroffenheit reicht weit. Richter Wolfgang Kern hat in der mündlichen Urteilsbegründung ausgeführt, dass das Land die fehlende Blaue Plakette, die alte Diesel aussperren würde, komplett durch eigene Schilder als Zusatz zum Umweltzonen-Schild ersetzen könne. Damit wären nicht nur Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5, sondern auch Benziner bis Euro 2 vom Fahrverbot betroffen. Das Land müsse nach siebeneinhalb Jahren den rechtswidrigen Zustand der Grenzwert-Überschreitung beenden. Ein Verkehrsverbot erweise sich „unter keinem denkbaren Gesichtspunkt als unverhältnismäßig“. Der im Grundgesetz festgeschriebene Gesundheitsschutz gehe eindeutig vor.
Was wird aus der Nachrüstung?
Die von der Automobilindustrie und Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) favorisierte Nachrüstung über Software-Updates der Motorsteuerung reichen laut Kern nicht aus, um den gesetzlich geforderten Gesundheitsschutz zu erfüllen. Die Landesregierung habe, so Kern, selbst ausgeführt, dass die Belastung an der Messstelle am Neckartor durch eine Nachrüstung der Euro-5-Diesel nur eine Minderung um neun Prozent bringen würde. Der Stickoxid-Jahresmittelwert würde noch bei 69 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft liegen, zulässig sind nur 40 Mikrogramm.
Wie reagiert der Kfz-Handel?
Man bedauere, dass das Gericht keinen andern Weg sehe, aber „wir können nachvollziehen, dass es nach dem, was in Sachen Motormanipulationen ans Licht kommt, kein Vertrauen in eine freiwillige Euro-5-Nachrüstung hat“, sagte Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß vom Verband des Kfz-Gewerbes im Land. Ihn ärgert, dass die Hersteller in Amerika wegen des Abgasskandals Milliarden zahlten, hier aber sparen. „Bei den Hersteller-Gewinnen müsste es möglich sein, die Kunden im Mutterland des Automobils schadlos zu halten“, sagt Innungs-Geschäftsführer Christian Reher.
Wird das Land das Urteil umsetzen?
Danach sieht es momentan nicht aus. Die CDU-Fraktion will sich das schriftliche Urteil, das Kern für spätestens Ende August angekündigt hat, genau ansehen. Zu den nächsten Schritten würden „ausdrücklich auch die sorgfältige Prüfung möglicher Rechtsmittel“ zählen, so Fraktionschef Wolfgang Reinhart und Verkehrsexpertin Nicole Razavi. Fahrverbote seien „die schlechteste Lösung“. Das Gericht hat die Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim und die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Der Sprecher des von Winfried Hermann (Grüne) geführten Verkehrsministeriums sagte, die Regierung habe „in diesem Kontext für viele Verantwortung“. Stuttgarts OB Fritz Kuhn (Grüne) sagte, das Urteil sei „schwierig umzusetzen“.
Was sagt der Kläger?
Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), nutze das Urteil für eine Breitseite gegen die Landesregierung. „Wir haben uns vollumfänglich durchgesetzt“, kommentierte er die Blamage der Landesregierung. Kretschmann müsse sich von seinen Beratern, dem Daimler-Chef Dieter Zetsche und dem früheren Bosch-Chef Franz Fehrenbach lösen, sagte Resch, der mit dem Regierungschef per Du ist. Das früher gute persönliche Verhältnis scheint allerdings abgekühlt. Kretschmann habe mehrere Gesprächsangebote seit Januar 2017 abgelehnt, so Resch. Das Gericht habe das „Verschmutzungsprivileg“ der Autoindustrie beendet.
Was können Autofahrer tun?
Wenn die Landesregierung in Berufung oder Revision geht, dann bringt das den vom Fahrverbot Betroffenen einen Aufschub. Die wahrscheinliche Springrevision würde etwa ein Jahr dauern, also bis September 2018. Ob das Urteil vor dem höchsten Verwaltungsgericht Bestand hat ist offen. Doch selbst wenn es kassiert werden würde, bleibt eine große Wahrscheinlichkeit für Verkehrsbeschränkungen. Dann vielleicht doch mit der Blauen Plakette. Die Auswirkungen auf Besitzer älterer Fahrzeuge blieben. Wer einen Autokauf plant, der sollte dringend auf die Euro-Einstufung achten. Die Nutzung von Dieseln unter Euro 6 bleibt in Stuttgart extrem gefährdet, ebenso die von Benzinern unter Euro 3.