Die Messstelle am Neckartor ist bundesweit bekannt. Foto: dpa

Auf Drängen des Landes hat das Verwaltungsgericht Stuttgart den Prozess um die aus Sicht der Kläger mangelhafte Luftreinhaltung in Stuttgart vertagt.

Stuttgart - Das Verwaltungsgericht Stuttgart wird die Klage zweier Anwohner des Feinstaub-Brennpunktes Neckartor erst nach der Landtagswahl (sie ist am 13. März) verhandeln. Der Prozesstermin sei vom 16. Februar auf den 26. April (14 Uhr) verlegt worden, teilt der Klägeranwalt Roland Kugler mit.

An der bisher vorgesehenen Erörterung habe das Land offenbar kein Interesse mehr, „es wird deshalb öffentlich verhandelt werden und vermutlich ein Urteil ergehen“, so Kugler. Grund für die Verlegung sei die dringende Bitte des Anwalts des Landes. „Die Kläger bedauern dies außerordentlich, hatten sie doch noch immer die Hoffnung, dass sich die grün-rote Landesregierung im Erörterungstermin zu längst überfälligen Luftreinhaltemaßnahmen bereiterklären würde“, so Kugler weiter.

Bereits am 8. Januar hatte die beigeladene Stadt Stuttgart „in Anbetracht der Komplexität des Sachverhalts“ um eine Terminverschiebung bis 31. März gebeten. Sie war nicht gewährt worden. Die von der EU festgelegten Schadstoff-Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide werden am Neckartor seit Jahren regelmäßig überschritten. Die EU hat dem Land daher eine Klage angedroht. Tritt keine Besserung ein, soll es ab 2018 Verkehrsbeschränkungen geben.