Im Stuttgarter Talkessel ist die Luft oft besonders schlecht. Foto: dpa

Das Verwaltungsgericht sieht eine Nachrüstung der Diesel-Fahrzeuge bislang skeptisch. Das Land hält Fahrverbote in Stuttgart ab 2018 dennoch für vermeidbar, wie Ministerpräsident Kretschmann betont.

Stuttgart - Das Land hält Fahrverbote für Diesel-Autos in Stuttgart ab 2018 für vermeidbar, obwohl das Verwaltungsgericht eine Nachrüstung der Fahrzeuge bislang skeptisch sieht. „Wir wollen Fahrverbote in Stuttgart vermeiden - und ich bin zuversichtlich, dass das gelingt“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur vor dem Urteil des Verwaltungsgerichts zum Luftreinhalteplan für die Stadt am Freitag. „Aber klar ist: Dafür muss die Autoindustrie für eine wirksame Nachrüstungs-Lösung sorgen, die deutlich weniger Schadstoffausstoß bringt.“

Das Gericht entscheidet über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land. Die DUH sieht allein in Fahrverboten ein wirksames Mittel gegen die Luftverschmutzung. Der Vorsitzende Richter hatte bei der mündlichen Verhandlung in der vergangenen Woche bereits erhebliche Zweifel am Effekt von Nachrüstungen durchblicken lassen.

Kretschmann sagte, er gehe davon aus, dass beim Dieselgipfel des Bundes am 2. August nachprüfbare, wirksame und zügige Nachrüstungen mit effektiven Schadstoffsenkungen für alle Diesel der Abgasnormen 5 und 6 verbindlich zugesagt werden. „Die Industrie muss die Kosten für die Nachrüstung tragen“, sagte Kretschmann. Das Verwaltungsgericht hatte moniert, dass das Land bislang keine verbindliche Zusagen für Nachrüstungen habe. „Wenn wir diese Zusagen am 2. August bekommen, sind wir in einer anderen Situation“, meinte der Regierungschef.