Das Landgericht Stuttgart wurde am Montag von Dutzenden Polizisten gesichert. Foto: dpa

Fünf mutmaßliche Mitglieder der Stuttgarter Kurden stehen vor Gericht, weil sie zwei Männer brutal attackiert haben sollen. Laut Kripo eine weitere Eskalation im Streit zwischen Straßengangs – denn die Opfer waren hochrangige Mitglieder der Osmanen Germania.

Ludwigsburg - Dutzende Polizisten sichern am Montag das Stuttgarter Justizviertel. Wer den großen Saal des Landgerichts betreten will, muss Taschen und persönliche Gegenstände abgeben und wird durchsucht: Es sind massive Sicherheitsvorkehrungen, unter denen die neunte Schwurgerichtskammer derzeit einen blutigen Vorfall nahe des Ludwigsburger Klinikums am 21. April 2016 verhandelt. Der Grund: Die fünf Angeklagten gehören mutmaßlich zur Straßengang Stuttgarter Kurden, während die Geschädigten laut der Staatsanwaltschaft Mitglieder der Organisation Osmanen Germania BC sein sollen.

Seit Anfang des vergangenen Jahres liefern sich die Gruppen immer wieder brutale Auseinandersetzungen in der Region, als Hintergrund nennt ein Kripo-Beamter am Montag den politischen Konflikt in der Türkei. Auf der einen Seite stünden größtenteils Kurden, teilweise frühere Mitglieder der inzwischen verbotenen Jugendgang Red Legion. Auf der anderen Seite die Osmanen aus dem türkischen Milieu.

Die Angeklagten schweigen

In jener Aprilnacht soll der Streit laut Anklageschrift erneut eskaliert sein. Mit verschiedenen Waffen hätten die fünf Angeklagten, vier Männer und eine Frau, zwei Männer vor dem Ludwigsburger Klinikum schwer verletzt. Versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung lauten daher die Vorwürfe gegen die Gruppe zwischen 21 und 31 Jahre. Wie schon beim Prozessauftakt Anfang Februar schwiegen die Angeklagten am Montag.

Ein wenig auskunftsfreudiger waren die beiden mutmaßlichen Opfer, die in dem Verfahren als Nebenkläger auftreten. Beide Männer gaben zwar an, sich an nicht mehr allzu viele Details der Angriffs erinnern zu können. Vielmehr sei eine große Gruppe von 20, 30 Personen auf sie zugekommen, als sie nahe des Klinikums aus einem Auto gestiegen seien. Mit Messern und Baseballschläger seien die Angreifer bewaffnet gewesen: „Die wollten uns umbringen“, sagte einer der Zeugen. Wie genau der Kampf dann verlief, konnten die beiden aber nicht beschreiben. Auf Bildern aus dem Klinikum, die die Richter am Montag betrachteten, sind als Resultat des Angriffs massive Kopfverletzungen und Stichwunden zu sehen.

Schwer taten sich die Zeugen auch damit, konkret zu benennen, wer denn zugeschlagen und zugestochen habe. Einer wollte zumindest zwei der Angeklagten wiedererkannt haben. Aus Sicht der Verteidigers der beiden könnte er sie aber auch erst im Gerichtssaal zum ersten Mal gesehen haben. „Das ist hier wie eine Gegenüberstellung“, meinte der Rechtsanwalt.

Deutlich wurde am Montag auch: Bei den beiden Opfern handelt es sich um hochrangige Mitglieder der Osmanen. Er sei Präsident des Chapters Wuppertal, gab ein 43-Jähriger frank und frei zu, der andere Zeuge, der aus dem Raum Frankfurt kommt, wollte seine exakte Rolle innerhalb der Organisation nicht preisgeben.

Opfer sind hochrangige Mitglieder bei den Osmanen Germania

Dass die verfeindeten Gruppen in jener Mittwochnacht in Ludwigsburg aufeinandergetroffen waren, ist laut dem leitenden Kripo-Ermittler kein Zufall: Jede Gang habe eines ihrer Mitglieder besuchen und schützen wollen, das bei einem anderen Zusammentreffen in Stuttgart-Stammheim verletzt und im Klinikum behandelt worden sei. Diese Attacke wenige Stunden vor der Auseinandersetzung vor dem Klinikum wird eine Jugendkammer des Landgerichts in einem getrennten Verfahren behandeln.

Im Gerichtssaal und rund um das Justizviertel herrschte am Montag eine angespannte Stimmung, zahlreiche Unterstützer beider Gruppen waren gekommen. Um weitere Eskalationen zu vermeiden, begleiteten Polizisten die jungen Männer sogar in der Mittagspause zu den nahegelegenen Cafés und Imbissbuden, Polizeihunde und zahlreiche Justizbeamte waren im Einsatz. Der Prozess wird im März fortgesetzt, ein Urteil soll nicht vor Juli fallen.