Auf noch mehr Autobahnen im Land mit zwei Spuren pro Fahrtrichtung gilt jetzt ein Überholverbot für Lastwagen Foto: AP

Das Verkehrsministerium hat Daten der Dauerzählstellen an Autobahnen ausgewertet. Ergebnis: Auch nach 19 Uhr ebbt der starke Lkw-Verkehr kaum ab. Damit der Verkehr dennoch flüssig bleibt, wurde auf zweispurigen Fahrbahnen jetzt das Lkw-Überholverbot bis 21 Uhr verlängert.

Stuttgart - Die meisten Autofahrer haben für sogenannte Elefantenrennen kein Verständnis: Manchmal dauert es mehrere Minuten, bis ein Lkw endlich am andern vorbei ist – und dahinter staut sich der Verkehr. Tatsächlich sind solche Überholvorgänge nicht erlaubt: Wer überholen will, muss mindestens 15 Stundenkilometer schneller sein als das Fahrzeug vor ihm. Bei Lkw wird das jedoch oft schwierig: So dürfen sie auf Autobahnen einerseits generell nur maximal 80 km/h fahren, andererseits haben fast alle einen sogenannten Begrenzer eingebaut, der nur 90 km/h zulässt.

Der ADAC geht deshalb davon aus, dass überhaupt nur ein Prozent der Überholvorgänge von Lkw den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Überholvorgänge auf zweispurigen Autobahnen, die länger als 45 Sekunden dauern und bei denen die Differenzgeschwindigkeit zum Vordermann unter zehn Stundenkilometern liegt, können ein Bußgeld nach sich ziehen. Verstöße gegen geltende Vorschriften müssten aber auch tatsächlich geahndet werden, fordert der Auto Club Europa (ACE). Die Polizei rücke den Verkehrssündern jedoch „nur selten auf die Pelle“. Autofahrer fühlten sich nicht nur aufgehalten, sondern auch gefährdet, wenn Laster ausscherten und zu langen Überholmanövern ansetzten.

Das baden-württembergische Verkehrsministerium hat jetzt das im Regierungsbezirk Stuttgart teils schon bestehende Lkw-Überholverbot auf den Regierungsbezirk Karlsruhe ausgeweitet. Von bisher 6 bis 19 Uhr wird es von 6 bis 21 Uhr ausgedehnt. Entsprechende Verkehrszeichen stehen seit 15. Mai an den Autobahnen  5,  6 und  61. Sie gelten auf den zweispurigen Teilabschnitten für Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen und für Pkw-Gespanne.

Ebenfalls auf 21 Uhr ausgedehnt wurde das Lkw-Überholverbot für Lkw ab 7,5 Tonnen auf der provisorisch dreispurigen A 6 zwischen Wiesloch/Rauenberg und Sinsheim in Fahrtrichtung Heilbronn. Es gilt außerdem auf den Rampen am Autobahndreieck Karlsruhe der A 8 Karlsruhe Richtung Stuttgart und Basel Richtung Stuttgart. Die Zusatzzeichen an den Überholverbotstafeln für Lkw wurden abgeändert.

Ältere Untersuchungen haben gezeigt, dass Lkw-Überholverbote auf Strecken mit mehr als 2000 Fahrzeugen pro Stunde sinnvoll sind. Die Dauerzählstellen zeigen, dass im morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr mitunter weit mehr als 2000 Fahrzeuge pro Stunde auf bestimmten Abschnitten unterwegs sind. „In der Regel fällt die Verkehrsbelastung erst nach 20  Uhr oder noch wesentlich später unter diese Grenze“, sagt Gisela Splett, Staatssekretärin im baden-württembergischen Verkehrsministerium.

Andererseits ergab die aktuelle Auswertung der Daten, dass „auf allen Bundesautobahnen in Baden-Württemberg die morgendlichen Verkehrszunahmen des Berufsverkehrs erst ab 6 Uhr eintreten“, so das Ministerium .

Bisher bestehen in Baden-Württemberg auf fünf Prozent der Autobahnrichtungsfahrbahnen ganztägige Lkw-Überholverbote, auf 32 Prozent gab es befristete von 6 bis 19 Uhr. Die Regierungspräsidien Stuttgart und Karlsruhe wollen durch die Verlängerung Störungen des Verkehrsflusses auch in den Abendstunden vermeiden und die Zahl der Bremsvorgänge verringern, die durch ausscherende Lastwagen verursacht werden.  Denn durch diese – so stellen Untersuchungen fest – werden Staus eingeleitet. Die Leistungsfähigkeit der Richtungsfahrbahnen soll erhöht und die Anzahl der Unfälle mit Lkw verringert werden.