Kommt das Leistungsschutzrecht, müssten Betreiber von Suchmaschinen wie Google zahlen, wenn sie Inhalte aus Presse-Erzeugnissen verbreiten. Foto: AP

Die kostenlose Verbreitung journalistischer Inhalte im Internet macht den Verlagen auf dem Weg in eine digitale Zukunft zu schaffen. Ihre Hoffnungen ruhen nun auf dem europäischen Gesetzgebungsverfahren, das allerdings noch einige Hürden zu nehmen hat.

Berlin - Die deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlage schauen derzeit mit gewissen Hoffnungen nach Brüssel. Dort soll ein europäisches Leistungsschutzrecht eingeführt werden, um zu verhindern, dass Presse-Inhalte unautorisiert vervielfältigt und im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden. Das europäische Verlegerrecht soll die Verlage mit den Produzenten von Musik, Filmen oder Software gleichstellen. Für sie gilt dieses Urheberrecht bereits.

Das hört sich sehr theoretisch an, hat aber einen sehr handfesten Hintergrund. Kommt das Leistungsschutzrecht, müssten Betreiber von Suchmaschinen wie Google oder sogenannte News-Aggregatoren wie „Google News“ dafür Geld zahlen, wenn sie Inhalte aus Presse-Erzeugnissen verbreiten. Da geht es um Millionenbeträge. Solche Portale sammeln nicht nur thematisch Presseveröffentlichungen, sondern versehen sie mit Vorschaubildern und kleinen Textausschnitten. Verleger argumentieren, dass ihnen dadurch Millioneneinnahmen entgehen, weil auf diese Weise umfangreiche Nachrichtenportale entstehen, die die Nutzer von den Online-Angeboten der Verlage fernhalten.

Noch wird um die Details gerungen

Das Gesetzespaket wurde schon im September 2016 von EU-Kommissar Günther Oettinger (CDU) eingebracht und wird nun in den Ausschüssen des EU-Parlamentes beraten. Das ist ein Prozess, der mitunter unübersichtlich werden kann. Inzwischen haben der Kultur-, der Wirtschafts- und der federführende Rechtsausschuss beraten. Der zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss, der deutsche EU-Parlamentarier Axel Voss (CDU), zieht im Gespräch mit unserer Zeitung folgendes Zwischenfazit: „Nach der bisherigen Beratung denke ich, dass es ein europäisches Leistungsschutzrecht geben wird. Seine Verabschiedung ist wahrscheinlicher geworden, wenn auch um die Details gerungen wird.“ Tatsächlich gibt es Widerstände. So wird das Argument angeführt, das Leistungsschutzrecht würde das freie Verlinken von Texten erschweren und damit die Offenheit des Netzes gefährden. Allerdings soll das Recht hier gar nicht greifen, denn es geht um die kommerzielle Nutzung von Inhalten.

Dass die deutschen Verleger ein so großes Interesse an einer europäischen Regelung haben, hat vor allem zwei Gründe. Zum einen gibt es in Deutschland zwar seit 2013 ein Leistungsschutzrecht. Das EU-Projekt ist aber weitergehend. Das deutsche Recht sieht eine Schutzfrist von nur einem Jahr vor, im EU-Paket sind bislang 20 Jahren vorgesehen. Auch erlaubt das deutsche Recht den Portalen der Suchmaschinen die Nutzung kleinster Textteile aus den Artikeln, was zu endlosen juristischen Streitereien darüber führt, wie umfangreich so ein kleinster Textteil sein darf – etwa nur sieben Worte oder ein kompletter zusammenfasender Satz. Im EU-Entwurf gibt es bislang gar keine Ausnahme.

Die deutschen Verleger hoffen, dass Brüssel über das deutsche Gesetz hinausgeht

Zum anderen hat das deutsche Gesetz, am Ende der schwarz-gelben Koalition ziemlich hastig beschlossen, den Praxistest noch nicht bestanden. Jedenfalls haben sich bislang die Verleger-Hoffnungen keineswegs erfüllt, ein nennenswertes Stück vom großen Kuchen der Umsätze zu erhalten, die private News-Portale mit ihren Artikeln erzielen. Die Rechte der Verlage werden durch die Verwertungsgesellschaft Media wahrgenommen. In den Jahren 2014 und 2015 beliefen sich die Einnahmen auf 6000 und 8000 Euro – also unterhalb der Wahrnehmungsschwelle. 2016 kamen 708 000 Euro herein. Wie zu hören ist, soll es sich um eine Einmalzahlung handeln, die keine Rückschlüsse auf ein dauerhaftes Ansteigen der Erlöse zulässt. Dem gegenüber stehen aber immense Klagekosten, die sich allein im vergangenen Jahr auf 1,86 Millionen aufrechnen.

Noch argumentiert man auf Verlegerseite damit, dass das normale Anlaufschwierigkeiten seien. Sie würden sich dann schlagartig erledigen, wenn die rechtlichen Konflikte endlich ausgestanden seien. Gemeint sind vor allem die rechtlichen Konflikte mit dem Quasi-Monopolisten bei den Suchmaschinen, Google.

In Deutschland läuft eine Klage gegen Google zur Sache

Da gibt es tatsächlich spannende Entwicklungen. Die VG Media hatte Google vor dem Landgericht Berlin auf Schadenersatz verklagt, weil sich der Konzern weigert, für seine Darstellung von Textausrissen und Vorschaubildern zu zahlen. Das vorläufige Ergebnis scheint auf den ersten Blick ein Erfolg für den Konzern zu sein: Das Gericht hat kein Urteil gefällt, sondern das Verfahren im Mai zunächst an den europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergegeben. Dort soll geprüft werden, ob die Bundesregierung vor der Verabschiedung des Gesetzes sein Vorhaben in Brüssel hätte melden müssen.

Auch aus Zeitgründen hatte die christlich-liberale Koalition 2013 auf die so genannte Notifizierung in Brüssel verzichtet. Die ist dann eigentlich nötig, wenn Gesetze Vorschriften enthalten, die sich auf „Dienste der Informationsgesellschaft“ beziehen. Bis der EuGH entscheidet, können „12 bis 15 Monate vergehen“, teilte ein Sprecher unserer Zeitung mit. Bis dahin bleibt alles beim Alten. Dennoch besteht durchaus kein Anlass zur Freude bei Google. Denn das Gericht hatte erkennen lassen, dass es inhaltlich die Klage der Verwertungsgesellschaft durchaus mindestens in Teilen für berechtigt hält. Das könnte einen Durchbruch bedeuten.

Brüssel hofft noch in diesem Jahr auf eine Entscheidung

Weil sich die Dinge aber noch hinziehen, schaut man umso sehnlicher nach Brüssel. Welche Bedeutung das Thema für die deutschen Verleger hat, macht eine Aussage des Hauptgeschäftsführers der deutschen Zeitungsverleger, Dietmar Wolff, klar. Er sagt: „Sollte es kommerziellen Dritten weiter möglich bleiben, ohne Bezahlung die Inhalte der Zeitungen für eigene Geschäfte zu nutzen, hat die digitale Presse kaum eine Zukunft.“ Nur wenn Verlage mit journalistischen Produkten Geld verdienten, gebe es eine Grundlage „für die Finanzierung von Journalisten im digitalen Zeitalter.“

Wie kompliziert die Materie ist, verdeutlicht die Tatsache, dass in Brüssel der Zeitplan ins Rutschen kommt. Eigentlich sollte der Rechtsausschuss am 10. Oktober abschließend zum Thema beraten. Der Termin dürfte nicht zu halten sein. Noch aber sei es das feste Ziel, „noch in diesem Jahr“ das Thema im EU-Parlament zu entscheiden, sagt Axel Voss.