Eine mit Drogen versetzte Kräutermischung im Landeskriminalamt (LKA) in Mainz. (Archivfoto) Foto: dpa

Am Mittwoch will der Bundesgerichtshof (BGH) über Grenzwerte von mehreren verbotenen künstlichen Haschisch-Stoffen in Designerdrogen - sogenannten Lega Highs - entscheiden.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Mittwoch über Designerdrogen oder sogenannte Legal Highs. Dabei geht es um Grenzwerte von mehreren verbotenen künstlichen Haschisch-Stoffen.

"Legal Highs" sind als Kräutermischungen, Badesalz oder Raum-Erfrischer getarnte Drogen. Die BGH-Richter überprüfen ein Urteil des Landgerichts Landshut. Das hatte einen Mann 2013 unter anderem wegen Handels mit Betäubungsmitteln in "nicht geringer Menge" zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Das anstehende BGH-Urteil betrifft insgesamt vier verbotene künstliche Haschisch-Stoffe. Der BGH will klären, ab welchem Grenzwert sie in einer Kräutermischung in "nicht mehr geringer Menge" vorliegen. Dies ist wichtig für die Festlegung der Mindeststrafe für Besitz und Verkauf von Mischungen mit den Stoffen. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und acht Monate gefordert. Beide Seiten waren in Revision gegangen.